Original von miboroco
Original von ibi
einspruch: ich behalte das glas und zeige es bei einem evtl.verkauf
absolut keine wertminderung beim glastausch!
Glaube nicht das du Es behalten darfst, wenn es offiziell läuft
na da wollen wir uns aber mal nicht so sicher sein

äähh sach mal, hast du die uhr so mit dem glas gekauft??
ist der makel oben aufm glas drauf??
wenn ja, ists eher ein stoß als ein produktionsfehler und das schließt die garantie natürlich aus!

EDIT: habs grad gelesen, im glas! ab zum konzi, skandal