Hallo Andreas,Original von Andreas
Für das laufende Geschäftsjahr ist der Vorstand nicht entlastet.....der Vorstand wird immer für das vergangende Geschäftsjahr entlastet.....und er hat sich ja für eine letzte Amtzeit wählen lassen....
Was aber auch egal ist, da der Vorstand nicht entlastet wird, da nur der Vorstand, den Verein auflösen kann und dies geschieht beim Amtsgericht, wo er auch eingetragen ist.....sofern der Vorstand nicht zurücktritt....
Gruß Andreas
falscher FehlerDer Vorstand wird bei uns auf 2 Jahre gewählt. Diese Periode ist zum Stichtag der Mitgliederversammlung im März 2007 beendet. Insofern braucht der Vorstand auch nicht zurücktreten, da Neuwahlen zwingend notwendig sind. Die letzte Amtszeit wird zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung beendet sein. Im Zweifels fall wird die Formulierung sein "Ich trete hiermit als ... zurück und stelle mich nicht mehr zur Wiederwahl."
sDie Auflösung wird nach Vereinsrecht/BGB vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, für die Auflösung selbst ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Für das (künftig) laufende Geschäftsjahr 2007 ist ab dem Zeitpunkt der Neuwahl m. E. der neu zu wählende Vorstand verantwortlich. Die Entlastung bezieht sich meiner Rechtsauffassung nach auf die Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen. Es gibt da auch noch einen schönen Passus "Entlastung der Vorstandschaft. Wird der Vorstandschaft die Entlastung verweigert, gilt sie als abberufen. In diesem Fall haben sofort Neuwahlen stattzufinden, auch wenn dies in der Einladung an die Mitglieder nicht angekündigt worden ist." In unserem Fall steht ja ausdrücklich in der Tagesordnung sogar noch der Punkt "Neuwahlen".
Mir geht es hauptsächlich um den Punkt "Auflösung eines Vereines und damit verbundene Rechsfolgen hinsichtlich des Pachtvertrages"
Will heißen, werden alle Beträge trotz festgelegter Zahlungszeitpunkte sofort zur Zahlung fällig? Wer ist für die Zahlung zuständig, wenn sich der Verein aufgelöst hat? Nachdem keine Mitgliederbeiträge mehr fließen, wenn der Verein aufgelöst ist, kann die Pacht nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden. Schadensersatz wg. Nichterfüllung? Gegen wen ist der Anspruch zu richten (ehemaliger 1. Vorstand?) Kann sich der Verein nach dem Zeitpunkt der erfolglosen Neuwahlen überhaupt auflösen, wenn es zu diesem Zeitpunkt keinen Vorstand mehr gibt?
Gruß ferris
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Baum-Darstellung
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17.07.2006, 16:14 #8Gruß Frank
"Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)
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Der Vorstand wird bei uns auf 2 Jahre gewählt. Diese Periode ist zum Stichtag der Mitgliederversammlung im März 2007 beendet. Insofern braucht der Vorstand auch nicht zurücktreten, da Neuwahlen zwingend notwendig sind. Die letzte Amtszeit wird zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung beendet sein. Im Zweifels fall wird die Formulierung sein "Ich trete hiermit als ... zurück und stelle mich nicht mehr zur Wiederwahl."
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