Bevor ein neuer Vorstand gewaehlt wird, muss der alte entlastet werden... Da ja Verbindlichkeit vorliegen, wird der Vorstand nicht entlastet werden - so ist es zumindestens in Oesterreich.
Schoenen Tag,
Gertschi
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Baum-Darstellung
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17.07.2006, 13:49 #4Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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