Hi,

danke Dir schonmal!! Werde versuchen das rauszufinden.
Wenn mich nicht alles täuscht sprach er aber von verplflichtetem persönlichem Erscheinen.

Wenn ich Absatz drei richtig vertehe, müsste es aber doch genügem, wenn er einen ebenfalls geladenen Familienangehörigen damit beauftragt für Ihn als Vertreter aufzutreten.

Werde aber nochmals nachfragen!!

Danke und Gruß
Christian