Harald, schon mal danke für den Link. Bis ich das alles gelesen habe und dem Verkäufer morgen antworten werde, hier noch eine Zusatzinformation:

Ohne, daß ich es jetzt beweisen kann, die gelieferte Ware war zumindest in Teilen nicht original und entsprach auch vom Zustand nicht der Beschreibung (wobei es da sicherlich Interpretationsspielraum gibt). Dies habe ich dem Verkäufer auch so vorgehalten und er hat dem nicht widersprochen.

Der Kaufpreis war ein Vielfaches von 40 Euro, also kommt diese Regelung wohl ohnehin nicht zum Tragen.

Klar argumentiere ich höflich, ich halte aber die Argumentation des Verkäufers für Haarspalterei. Ob Porto oder Gebühr für einen Wertkurierdienst (es war ganz nebenbei DHL), für mich sind das Versandkosten.

Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.

Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?

Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen?