Eine Frage an die Juristen bzw die Profihändler in der Gemeinde:

Ein Händler bietet über eBay Waren an und räumt dem Käufer ein Rücktritts- bzw Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB ein.

Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es, so weit habe ich es bereits verstanden, keiner Gründe, nur einer Erklärung innerhalb von zwei Wochen. Der Käufer kann dann die Ware zurücksenden und der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten.

Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)? In den Geschäftsbedingungen einiger Anbieter wird die Erstattung dieser Kosten zugesagt, für die Rücksendung jedoch nur, wenn der Wert der Ware einen betimmten Betrag überschreitet.

Von Läden wie Lands' End kenne ich die sehr großzügige Handhabung von Retouren. Bei vielen eBay-Händlern fällt es mir schwer zu glauben, daß sie ohne Not mehr erstatten als gesetzlich vorgeschrieben.

Wozu ist der Verkäufer denn verpflichtet, wo ist das geregelt? Kann mich da mal jemand aufklären?

Vielen Dank!