Können wir.Original von PCS
Könnten wir bitte nochmal auf diesen Punkt zurückkommen?Original von R.O. Lex
Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?
Dem Käufer darf kein Schaden entstehen, Portokosten für Versand und Retour müssen erstattet werden.
Viele seriöse Internethändler legen ihrer Lieferung einen Retourschein bei oder lassen die Ware nach telefonischer Rücksprache durch einen Paketdienst abholen.
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Baum-Darstellung
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16.06.2006, 19:44 #8KaiBGast
RE: eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht
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