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  1. #1
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht

    Eine Frage an die Juristen bzw die Profihändler in der Gemeinde:

    Ein Händler bietet über eBay Waren an und räumt dem Käufer ein Rücktritts- bzw Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB ein.

    Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es, so weit habe ich es bereits verstanden, keiner Gründe, nur einer Erklärung innerhalb von zwei Wochen. Der Käufer kann dann die Ware zurücksenden und der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten.

    Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)? In den Geschäftsbedingungen einiger Anbieter wird die Erstattung dieser Kosten zugesagt, für die Rücksendung jedoch nur, wenn der Wert der Ware einen betimmten Betrag überschreitet.

    Von Läden wie Lands' End kenne ich die sehr großzügige Handhabung von Retouren. Bei vielen eBay-Händlern fällt es mir schwer zu glauben, daß sie ohne Not mehr erstatten als gesetzlich vorgeschrieben.

    Wozu ist der Verkäufer denn verpflichtet, wo ist das geregelt? Kann mich da mal jemand aufklären?

    Vielen Dank!
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  2. #2
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Schau mal hier:

    http://www.fernabsatz-gesetz.de/grun...aywiderruf.htm

    Es gibt übrigens große Unterschiede zwischen Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht.

    Alles in den AGB zu regeln.
    Aaaber: AGB sind immer wieder Interpretationssache.

    Ich habe aus diesem Grund mit dem Warenversand wieder aufgehört,
    mir war das alles zu kompliziert.

    Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
    die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
    Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

    KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
    Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

    Servus!
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  3. #3
    ehemaliges mitglied
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    Original von karlhesselbach
    Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
    die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
    Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

    KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
    Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

    Servus!
    Sorry, Thomas, ich weiß nicht, ob du schon mal bei LE etwas bestellt hast. Ich bestellt dort zB regelmäßig meine Baumwollkhakis, weil die unübertroffen gut und haltbar sind. Und vom günstigen Preis erst gar nitt zu reden. Oder darf ich die jetzt als Rolexträger nicht mehr tragen ?????

  4. #4
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Themenstarter
    Lands' End sollte eigentlich nur als Beispiel für komplikationslose ("no questions asked") Rückabwicklung dienen. Laßt uns deren Geschäftsmodell und die Qualität doch in einem anderen Thread diskutieren, wenn Bedarf besteht.

    Ich wäre also sehr dankbar, wenn mir jemand die Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt erläutern könnte, und wie es sich mit den Kosten im einen und dem anderen Fall verhält.

    Danke nochmals!
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  5. #5
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Original von Ticktacktom
    Original von karlhesselbach
    Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
    die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
    Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.

    KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
    Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.

    Servus!
    Sorry, Thomas, ich weiß nicht, ob du schon mal bei LE etwas bestellt hast. Ich bestellt dort zB regelmäßig meine Baumwollkhakis, weil die unübertroffen gut und haltbar sind. Und vom günstigen Preis erst gar nitt zu reden. Oder darf ich die jetzt als Rolexträger nicht mehr tragen ?????
    Da hat Tom völlig recht - auch ich kaufe dort meine Chinos, Kinderbekleidung und so das eine ader andere Sportswaer Teil
    Die Qualität ist so gut, das man gar nicht zurückschicken will, da die Ware unübertroffen gut ist und schnell zum Lieblingsteil wird. Wenn dann doch mals was nicht so gut ist könnte man es auch nach 5 Jahren zurückschicken und bekommt ohne wenn und aber sein Geld zurück. Das ist toll

  6. #6
    KaiB
    Gast
    Die reinen Internethändler haben wesentlich größere Margen.
    Für sie entfallen hohe Mieten und hohe Personalkosten.

    Wenn diese Internethändler (z.B. Herrenausstatter.de, Landsend.de, etc.) ihre Produkte zur normalen UVP anbieten, können sie, wie der traditionelle Versandhandel nach Katalog, entsprechend kulant bei den Portokosten reagieren.

    Die Gewinne liegen immer noch deutlich über dem traditionellen Einzelhandel!

    Probleme mit der Erstattung der Versandkosten haben nur die Billiganbieter bei eBay und den Preisagenturen, die sich auf Teufel komm raus bei der Preisgestaltung unterbieten.

  7. #7
    Administrator Avatar von PCS
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    RE: eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht

    Original von R.O. Lex
    Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?
    Könnten wir bitte nochmal auf diesen Punkt zurückkommen?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  8. #8
    KaiB
    Gast

    RE: eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht

    Original von PCS
    Original von R.O. Lex
    Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?
    Könnten wir bitte nochmal auf diesen Punkt zurückkommen?
    Können wir.

    Dem Käufer darf kein Schaden entstehen, Portokosten für Versand und Retour müssen erstattet werden.

    Viele seriöse Internethändler legen ihrer Lieferung einen Retourschein bei oder lassen die Ware nach telefonischer Rücksprache durch einen Paketdienst abholen.

  9. #9
    ehemaliges mitglied
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    ach ja 357 II BGB

  10. #10
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Original von RufusMücke
    ach ja 357 II BGB
    wie ist der Gesetzestext?

  11. #11
    KaiB
    Gast
    Original von artbroker
    Original von RufusMücke
    ach ja 357 II BGB
    wie ist der Gesetzestext?
    HIER

    Gemäß § 357 II BGB ist der Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket Versand werden kann. Ist eine Rücksendung als Paket nicht möglich, so genügt das Rücksendeverlangen des Verbrauchers. Der Unternehmer hat die Ware dann wieder abzuholen.
    Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 € können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Wichtig ist hier das Wort "vertraglich". Im Vertrag selber, im allgemeinen wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auch wirksam zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden müssen, kann der Unternehmer vereinbaren, dass bis zu einer Bestellung von 40 € der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Fehlt es einer solchen Vereinbarung, wie z.B. dadurch, dass entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, kann der Verbraucher auch bei geringeren Bestellwerten die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden.
    Entscheidend für den Wert von 40 € ist der Bestellwert. Werden also für mehr als 40 € mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 € zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.
    Trotz vertraglicher Vereinbarung der Tragung der Rücksendekosten gilt dies nicht, wenn eine falsche Ware geliefert wurde oder die Sache mangelhaft ist.

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    § 357 BGB

    Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

    (1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

  13. #13
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Klarer geht doch wohl nicht

  14. #14
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Endlich, das habe ich gesucht.

    Aber es gibt diesen Unterschied zwischen Rücktriit und Widerruf.

    Seht das ganze mal aus dem Gesichtspunkt eines Händlers.
    Ich konnte mir nie sicher sein, wird der Mist behalten oder
    retourniert.

    Zum Geld verdienen ist das Medium Internet nicht mehr geeignet,
    jedenfalls nicht, wenn man klein bleiben möchte.
    Ich hab so schon genug Probleme.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
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    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  15. #15
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Erst einmal vielen Dank, daß Ihr wieder zum Thema zurückgefunden habt, und für die Zitate und Links.

    Original von artbroker
    Klarer geht doch wohl nicht
    Hier nun die Reaktion des Verkäufers auf meine Bitte um Rückerstattung auch der Versandkosten:

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Guten Tag Herr *****,

    eine von Ihnen gewünschte Wertkurierzustellung ist kein Porto lt. geltenden Fernabsatzgesetzbestimmungen, sondern wie Sie auch unseren AGB´s entnehmen können eine in Ihrem Auftrag vermittelte Dienstleistung Dritter.

    Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis das somit der von Ihnen geforderte Betrag nicht erstattungswürdig ist.

    Mit freundlichen Grüßen ***** *****

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Hierzu muß ich sagen, daß ich keineswegs eine Wertkurierzustellung gewünscht habe, vielmehr hat der Verkäufer gar keine andere Versandart zugelassen.

    So, nun seid Ihr wieder dran.
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  16. #16
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von R.O. Lex
    Ich wäre also sehr dankbar, wenn mir jemand die Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt erläutern könnte, und wie es sich mit den Kosten im einen und dem anderen Fall verhält.
    Jetzt mal nur so schnell aus der Hüfte geschossen und sehr vereinfachend! ... hoffe, das paßt ...

    Rücktritt = bei Leistungsstörung = "mangelhafte Ware"
    Kosten der Rücksendung: Verkäufer

    Widerruf = "Du überlegst es Dir halt anders"
    Kosten der Rücksendung: 40 EUR-Regelung
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  17. #17
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von R.O. Lex
    Hierzu muß ich sagen, daß ich keineswegs eine Wertkurierzustellung gewünscht habe, vielmehr hat der Verkäufer gar keine andere Versandart zugelassen.

    So, nun seid Ihr wieder dran.
    Na, genau das würde ich dem Verkäufer mal mitteilen ... ist immer besser, vorab einfach nur höflich zu argumenteiren, als gleich mit Paragraphen zu schießen
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Und hier gibt's auch Einiges zum Thema: http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...z_und_mehr.htm
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  19. #19
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Harald, schon mal danke für den Link. Bis ich das alles gelesen habe und dem Verkäufer morgen antworten werde, hier noch eine Zusatzinformation:

    Ohne, daß ich es jetzt beweisen kann, die gelieferte Ware war zumindest in Teilen nicht original und entsprach auch vom Zustand nicht der Beschreibung (wobei es da sicherlich Interpretationsspielraum gibt). Dies habe ich dem Verkäufer auch so vorgehalten und er hat dem nicht widersprochen.

    Der Kaufpreis war ein Vielfaches von 40 Euro, also kommt diese Regelung wohl ohnehin nicht zum Tragen.

    Klar argumentiere ich höflich, ich halte aber die Argumentation des Verkäufers für Haarspalterei. Ob Porto oder Gebühr für einen Wertkurierdienst (es war ganz nebenbei DHL), für mich sind das Versandkosten.

    Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.

    Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?

    Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen?
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von R.O. Lex
    Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.

    Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?

    Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen?
    Dazu auf die Schnelle ein Auszug aus dem von mir geposteten Link:

    "Trägt der Händler auch die Hinsendekosten, wenn der Verbraucher vom Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch macht?

    Beim Rückgaberecht trägt der Verkäufer immer die Rücksendekosten, nur beim Widerrufsrecht kann er in seinen Geschäftsbedingungen (bzw. in der Belehrung) diese Kosten bei Bestellwerten unter 40 Euro dem Käufer auferlegen. Die Hinsendekosten trägt grundsätzlich immer der Käufer. Dies dürfte jedenfalls bei den üblichen Kosten der Fall sein. Das Gesetz (§ 357 Abs. 1 BGB) verweist auf die Rücktrittsvorschriften in § 346 ff. BGB. Danach ist das zurückzugewähren, was der jeweilige Vertragspartner empfangen hat. Eine Versandkostenpauschale ist jedoch meist verbraucht durch die Hinsendung. Da muss dann der Kunde Wertersatz leisten. Etwas anders dürfte der Fall jedoch aussehen, wenn - wie jetzt häufiger - anteilige Warenkosten in überhöhten Versandkostenpauschalen versteckt werden. Hierzu gibt es aber noch keine Urteile."

    Vor allem zur Judikatur kann ich nicht viel sagen, da Deutschland nicht mein Tätigkeitsgebiet ist
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

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