Schau mal hier:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/grun...aywiderruf.htm
Es gibt übrigens große Unterschiede zwischen Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht.
Alles in den AGB zu regeln.
Aaaber: AGB sind immer wieder Interpretationssache.
Ich habe aus diesem Grund mit dem Warenversand wieder aufgehört,
mir war das alles zu kompliziert.
Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.
KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.
Servus!
Ergebnis 1 bis 20 von 26
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16.06.2006, 13:09 #1
eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht
Eine Frage an die Juristen bzw die Profihändler in der Gemeinde:
Ein Händler bietet über eBay Waren an und räumt dem Käufer ein Rücktritts- bzw Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB ein.
Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es, so weit habe ich es bereits verstanden, keiner Gründe, nur einer Erklärung innerhalb von zwei Wochen. Der Käufer kann dann die Ware zurücksenden und der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten.
Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)? In den Geschäftsbedingungen einiger Anbieter wird die Erstattung dieser Kosten zugesagt, für die Rücksendung jedoch nur, wenn der Wert der Ware einen betimmten Betrag überschreitet.
Von Läden wie Lands' End kenne ich die sehr großzügige Handhabung von Retouren. Bei vielen eBay-Händlern fällt es mir schwer zu glauben, daß sie ohne Not mehr erstatten als gesetzlich vorgeschrieben.
Wozu ist der Verkäufer denn verpflichtet, wo ist das geregelt? Kann mich da mal jemand aufklären?
Vielen Dank!Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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16.06.2006, 13:17 #2Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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16.06.2006, 16:35 #3ehemaliges mitgliedGastOriginal von karlhesselbach
Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.
KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
Und hat am Körper von Leuten die sich für Luxusgegenstände interessieren nichts verloren.
Servus!
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16.06.2006, 19:32 #4
Lands' End sollte eigentlich nur als Beispiel für komplikationslose ("no questions asked") Rückabwicklung dienen. Laßt uns deren Geschäftsmodell und die Qualität doch in einem anderen Thread diskutieren, wenn Bedarf besteht.
Ich wäre also sehr dankbar, wenn mir jemand die Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt erläutern könnte, und wie es sich mit den Kosten im einen und dem anderen Fall verhält.
Danke nochmals!Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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16.06.2006, 19:36 #5Original von Ticktacktom
Original von karlhesselbach
Und Lands End? Die ganzen Kundenfreundlíchkeiten dieses Ladens lassen für mich nur einen Schluß zu : das ist ganz billig produzierte Ware,
die mit entsprechend hoher Kalkulation verkauft wird.
Die Angestellten müssen bezahlt werden, die Rückgaben müssen aufgefangen werden.
KKomm mir bitte niemand mit, das wäre hochwertiges Zeug. Das ist Müll.
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Servus!
Die Qualität ist so gut, das man gar nicht zurückschicken will, da die Ware unübertroffen gut ist und schnell zum Lieblingsteil wird. Wenn dann doch mals was nicht so gut ist könnte man es auch nach 5 Jahren zurückschicken und bekommt ohne wenn und aber sein Geld zurück. Das ist toll
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16.06.2006, 19:37 #6KaiBGast
Die reinen Internethändler haben wesentlich größere Margen.
Für sie entfallen hohe Mieten und hohe Personalkosten.
Wenn diese Internethändler (z.B. Herrenausstatter.de, Landsend.de, etc.) ihre Produkte zur normalen UVP anbieten, können sie, wie der traditionelle Versandhandel nach Katalog, entsprechend kulant bei den Portokosten reagieren.
Die Gewinne liegen immer noch deutlich über dem traditionellen Einzelhandel!
Probleme mit der Erstattung der Versandkosten haben nur die Billiganbieter bei eBay und den Preisagenturen, die sich auf Teufel komm raus bei der Preisgestaltung unterbieten.
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16.06.2006, 19:39 #7
RE: eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht
Original von R.O. Lex
Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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16.06.2006, 19:44 #8KaiBGast
RE: eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht
Original von PCS
Original von R.O. Lex
Wie verhält es sich aber mit den Versandkosten (sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand)?
Dem Käufer darf kein Schaden entstehen, Portokosten für Versand und Retour müssen erstattet werden.
Viele seriöse Internethändler legen ihrer Lieferung einen Retourschein bei oder lassen die Ware nach telefonischer Rücksprache durch einen Paketdienst abholen.
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16.06.2006, 19:48 #9ehemaliges mitgliedGast
ach ja 357 II BGB
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16.06.2006, 20:00 #10Original von RufusMücke
ach ja 357 II BGB
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16.06.2006, 20:03 #11KaiBGastOriginal von artbroker
Original von RufusMücke
ach ja 357 II BGB
Gemäß § 357 II BGB ist der Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket Versand werden kann. Ist eine Rücksendung als Paket nicht möglich, so genügt das Rücksendeverlangen des Verbrauchers. Der Unternehmer hat die Ware dann wieder abzuholen.
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 € können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Wichtig ist hier das Wort "vertraglich". Im Vertrag selber, im allgemeinen wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auch wirksam zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden müssen, kann der Unternehmer vereinbaren, dass bis zu einer Bestellung von 40 € der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Fehlt es einer solchen Vereinbarung, wie z.B. dadurch, dass entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, kann der Verbraucher auch bei geringeren Bestellwerten die Ware auf Kosten des Unternehmers zurücksenden.
Entscheidend für den Wert von 40 € ist der Bestellwert. Werden also für mehr als 40 € mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 € zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.
Trotz vertraglicher Vereinbarung der Tragung der Rücksendekosten gilt dies nicht, wenn eine falsche Ware geliefert wurde oder die Sache mangelhaft ist.
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16.06.2006, 20:03 #12ehemaliges mitgliedGast
§ 357 BGB
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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16.06.2006, 20:10 #13
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16.06.2006, 21:13 #14
Endlich, das habe ich gesucht.
Aber es gibt diesen Unterschied zwischen Rücktriit und Widerruf.
Seht das ganze mal aus dem Gesichtspunkt eines Händlers.
Ich konnte mir nie sicher sein, wird der Mist behalten oder
retourniert.
Zum Geld verdienen ist das Medium Internet nicht mehr geeignet,
jedenfalls nicht, wenn man klein bleiben möchte.
Ich hab so schon genug Probleme.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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16.06.2006, 22:19 #15
Erst einmal vielen Dank, daß Ihr wieder zum Thema zurückgefunden habt, und für die Zitate und Links.
Original von artbroker
Klarer geht doch wohl nicht
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Guten Tag Herr *****,
eine von Ihnen gewünschte Wertkurierzustellung ist kein Porto lt. geltenden Fernabsatzgesetzbestimmungen, sondern wie Sie auch unseren AGB´s entnehmen können eine in Ihrem Auftrag vermittelte Dienstleistung Dritter.
Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis das somit der von Ihnen geforderte Betrag nicht erstattungswürdig ist.
Mit freundlichen Grüßen ***** *****
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hierzu muß ich sagen, daß ich keineswegs eine Wertkurierzustellung gewünscht habe, vielmehr hat der Verkäufer gar keine andere Versandart zugelassen.
So, nun seid Ihr wieder dran.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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16.06.2006, 22:55 #16Original von R.O. Lex
Ich wäre also sehr dankbar, wenn mir jemand die Unterschiede zwischen Widerruf und Rücktritt erläutern könnte, und wie es sich mit den Kosten im einen und dem anderen Fall verhält.
Rücktritt = bei Leistungsstörung = "mangelhafte Ware"
Kosten der Rücksendung: Verkäufer
Widerruf = "Du überlegst es Dir halt anders"
Kosten der Rücksendung: 40 EUR-RegelungHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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16.06.2006, 22:56 #17Original von R.O. Lex
Hierzu muß ich sagen, daß ich keineswegs eine Wertkurierzustellung gewünscht habe, vielmehr hat der Verkäufer gar keine andere Versandart zugelassen.
So, nun seid Ihr wieder dran.Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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16.06.2006, 22:56 #18
Und hier gibt's auch Einiges zum Thema: http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...z_und_mehr.htm
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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16.06.2006, 23:17 #19
Harald, schon mal danke für den Link. Bis ich das alles gelesen habe und dem Verkäufer morgen antworten werde, hier noch eine Zusatzinformation:
Ohne, daß ich es jetzt beweisen kann, die gelieferte Ware war zumindest in Teilen nicht original und entsprach auch vom Zustand nicht der Beschreibung (wobei es da sicherlich Interpretationsspielraum gibt). Dies habe ich dem Verkäufer auch so vorgehalten und er hat dem nicht widersprochen.
Der Kaufpreis war ein Vielfaches von 40 Euro, also kommt diese Regelung wohl ohnehin nicht zum Tragen.
Klar argumentiere ich höflich, ich halte aber die Argumentation des Verkäufers für Haarspalterei. Ob Porto oder Gebühr für einen Wertkurierdienst (es war ganz nebenbei DHL), für mich sind das Versandkosten.
Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.
Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?
Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen?Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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17.06.2006, 07:04 #20Original von R.O. Lex
Der § 357 (2) regelt nur die Kosten für die Rücksendung. Das waren 10,50 für ein höher versichertes Paket, die würde ich zur Not auch selbst tragen.
Was ist aber nun mit den Kosten für die Hinsendung, also 29,00 für den Wertkurierdienst, den ich weder gewünscht noch beauftragt habe?
Hätte ich wohl doch Jura studieren sollen?
"Trägt der Händler auch die Hinsendekosten, wenn der Verbraucher vom Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch macht?
Beim Rückgaberecht trägt der Verkäufer immer die Rücksendekosten, nur beim Widerrufsrecht kann er in seinen Geschäftsbedingungen (bzw. in der Belehrung) diese Kosten bei Bestellwerten unter 40 Euro dem Käufer auferlegen. Die Hinsendekosten trägt grundsätzlich immer der Käufer. Dies dürfte jedenfalls bei den üblichen Kosten der Fall sein. Das Gesetz (§ 357 Abs. 1 BGB) verweist auf die Rücktrittsvorschriften in § 346 ff. BGB. Danach ist das zurückzugewähren, was der jeweilige Vertragspartner empfangen hat. Eine Versandkostenpauschale ist jedoch meist verbraucht durch die Hinsendung. Da muss dann der Kunde Wertersatz leisten. Etwas anders dürfte der Fall jedoch aussehen, wenn - wie jetzt häufiger - anteilige Warenkosten in überhöhten Versandkostenpauschalen versteckt werden. Hierzu gibt es aber noch keine Urteile."
Vor allem zur Judikatur kann ich nicht viel sagen, da Deutschland nicht mein Tätigkeitsgebiet istHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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