Wennd er Kaufvertrag besteht bestehen grunsätlich die Pflichten zur Leistung und Gegenleistung.
Da sie schon gekauft hatte bevor das ganze geslöcht wurde besteht IMHO erstmal ein gültiger Kaufvertrag.

Das heißt Deine Freundin müsste eigentlich bezahlen, da sich der VK sonst an Ebay wenden kann wegen nicht erfolgter Zahlung ... und schon haste einen Malus bei Ebay...

Aber im Ernst: Was sagt der VK dazu? Ich würde erstmal den VK mit der E-Mail konfrontieren (vor Überweisung, so sinngemäß: ... habe folgende Mail bekommen, was sagen Sie dazu?!?).

Mal sehen was dann geschieht!