Original von Ticktacktom
Ist doch völlig normal. Dein Anwalt hat mit dir einen Vertrag geschlossen, nicht mit deinem Prozeßgegener. Gegenüber deinem Anwalt haftest du als Auftraggeber auf Zahlung seiner Gebühren. Wenn er sie dann beim Prozeßgegner einfordern kann und auch erhält, bekommst du das Geld zurück. Oder glaubst du, nachdem du den Prozeß gewonnen hast, streitet sich dein Anwalt mit deinem Gegner, ob der ihm jetzt seine wohlverdienten Gebühren zahlt oder nicht ??????????

Manchmal kann ich ob der einen oder anderen hier gestellten Frage nur den Kopf schütteln.
Sei nicht immer so streng!

Du und ich wissen das und halten es für selbstverständlich, das man das weiß,
aber jemand der damit nichts zu tun hat weiß es eben nicht.