was soll das Inkaso Unternehem anders machen als Du ?
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Thema: Umgang mit säumigen Mietern
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11.04.2006, 17:56 #1gerry_bsGast
Umgang mit säumigen Mietern
Hallo,
es befinden sich bestimmt auch Vermieter im Forum.
Wie geht ihr mit säumigen Mietern um?
Ich habe einen Mieter, der bereits ausgezogen ist, mit Mietrückständen in Höhe von 250 Euro.
Nicht viel, aber meine Wohnungen befinden sich in einem kleinen Ort. Wenn sich das herumspricht, zahlen unter Umständen andere Mieter beim Auszug auch die letzte Monatsmiete oder die NK-Abrechnung nicht mehr, wenn ich nichts unternehme.
Würdet ihr ein Inkassounternehmen beauftragen oder den Weg über einen Anwalt gehen?
Überlege, ob ich es mal mit einem Inkassounternehmen versuchen soll. Beim Anwalt bekomme ich nach dem Urteil zwar einen Titel, aber was nutzt mir dieser, wenn bei dem Mieter per Gerichtsvollzieher nichts zu holen ist. Habe dann nur unnötige Kosten in nicht unerheblicher Höhe.
Ich habe z. Zt. vier Titel im Schrank liegen, der älteste ist fünf Jahre alt. Geld konnte ich bisher nicht bekommen.
Ab welcher Forderungshöhe würdet ihr den Klageweg beschreiten?
Bitte nur ernste Antworten! Mit Beiträgen wie "verprügeln", etc. fange ich nichts an.
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11.04.2006, 17:58 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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11.04.2006, 18:00 #3
Es geht ums Prinzip, also Verklagen!!!
Direkt den Anwalt auf den Hals hetzten
Viel Glück!!!Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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11.04.2006, 18:02 #4
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und gut.
wenn bei dem Vogel nix zu holen ist, hältst Du wenigstens die Kosten gering
Sei froh, das der Tünnes ausgezogen ist, ne Delogierung ist teuerGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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11.04.2006, 18:02 #5gerry_bsGastOriginal von Insoman
was soll das Inkaso Unternehem anders machen als Du ?
Weiterhin hinterlässt ein Inkasso-Unternehmen bei den Mietern einen anderen Eindruck. Er weiss nicht, was ihn längerfristig erwartet. Beim Gerichtsvollzieher hat er nicht viel zu befürchten!
miboroco
Es geht ums Prinzip. Korrekt, aber der Anwalt und der Rechtsweg kosten richtig viel Geld. Ein Inkasso-Unternehmen arbeitet auf Erfolgsbasis!
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11.04.2006, 18:04 #6
- Registriert seit
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Die Inkassounternehem , die für mich tätig werden wollten, verlangten schon eine Grundgebühr von 600-1000 Euro im Jahr. Das rentiert sich erst bei vielen säumigen Zahlern.
Das Unternehem, dass in Einzelfällen arbeitet und z.B. 50% (120 Euro) für sich behält, hat sich bei mir noch nicht vorgestellt.
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11.04.2006, 18:05 #7
Bei einer Forderung von (nur - Sei froh!) 250 EUR solltest Du Stefans Empfehlung folgen.
... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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11.04.2006, 18:05 #8
Wenn du das Inkassounternehmen beauftragst und der Ex-Mieter nicht zahlt, können die auch nur die Erwirkung eines Titels anstreben. Die führen dann ein Mahnverfahren durch. Wenn das nicht klappt, musst Du klagen. Du kannst also gleich zu Anwalt gehen.
Es sei denn, du beauftragst ein Inkassounternehmen der folgenden Art
Russisch InkassoViele Grüße,
Simon
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11.04.2006, 18:06 #9gerry_bsGastOriginal von Mücke
Bei einer Forderung von (nur - Sei froh!) 250 EUR solltest Du Stefans Empfehlung folgen.
Es sind ja nicht nur die 250 Euro. Die Summe meiner Titel belaufen sich alleine auf ca. 5.500 Euro.
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11.04.2006, 18:10 #10Original von gerry_bs
Original von Mücke
Bei einer Forderung von (nur - Sei froh!) 250 EUR solltest Du Stefans Empfehlung folgen.
Es sind ja nicht nur die 250 Euro. Die Summe meiner Titel belaufen sich alleine auf ca. 5.500 Euro.... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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11.04.2006, 18:12 #11gerry_bsGastOriginal von simon
Wenn du das Inkassounternehmen beauftragst und der Ex-Mieter nicht zahlt, können die auch nur die Erwirkung eines Titels anstreben. Die führen dann ein Mahnverfahren durch. Wenn das nicht klappt, musst Du klagen. Du kannst also gleich zu Anwalt gehen.
Es sei denn, du beauftragst ein Inkassounternehmen der folgenden Art
Russisch Inkasso
Ich habe ja schon einige Titel. Die Forderungen habe ich bisher per Gerichtsvollzieher einzuziehen versucht - aber Fehlanzeige, nur Kosten.
Bei mir hier in der Nähe gibt es zwei Inkasso-Büros, die arbeiten auf Erfolgsbasis - auch bei kleineren Beträgen.
Wenn sich aber im Ort herumspricht, dass ich ein solches Unternehmen eingeschaltet habe, kann ich bei späteren Vermietungen eventuell Probleme bekommen (z. B. durch weniger Mietinteressenten).
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11.04.2006, 18:15 #12gerry_bsGastOriginal von Mücke
Original von gerry_bs
Original von Mücke
Bei einer Forderung von (nur - Sei froh!) 250 EUR solltest Du Stefans Empfehlung folgen.
Es sind ja nicht nur die 250 Euro. Die Summe meiner Titel belaufen sich alleine auf ca. 5.500 Euro.
Wenn das einreisst, kann ich das Mietausfallwagnis irgendwann mit 20 - 30 % kalkulieren!
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11.04.2006, 18:16 #13
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Also bei Ausständen von 5500 € und 5 Jahre alten Titeln würde ich als Konsequenz den Weg über das Inkassobüro gehen. Meines Wissens nach wird bei diesen der Gebührensatz auch nach dem Streitwert berechnet. Zum Glück hatte ich noch nie solche Mieter!
Hoffe Du erreichst noch was!!!!
Gruß
Tibor
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11.04.2006, 18:28 #14
Wenn der Mieter immernoch in deinem (kleinen) Ort wohnt, dann sprich doch mal mit dem aktuellen Vermieter. Es kann ja auch nicht in seinem Interesse sein, dass sich bei ihm ein potentieller Nicht-Zahler eingemietet hat. Vielleicht kann er etwas positiven Einflus auf ihn ausüben.
<><><><><><><><><>
Gruß Michael
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Dallas ist nicht alles!
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11.04.2006, 18:43 #15
hmmmmmm
was für Hütten vermietest Du ?Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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11.04.2006, 18:46 #16
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- 8.476
Da ich auch ein paar Immobilien vermiete, hatte ich auch schon so meine Erfahrungen ........
Meistens ist eh nix mehr zu holen, da Banken, Handybetreiber, Versandhandel u.s.w. schon vor Dir die Verbindlichkeiten des Zahlungssäumigen angemeldet haben. Wenn nix mehr vorhanden ist, ist auch nix mehr zu holen und wegen ein paar hundert Euros einen Anwalt zu bemühen, zahlt sich nicht aus.
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11.04.2006, 18:52 #17
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Original von honi
Die Inkassounternehem , die für mich tätig werden wollten, verlangten schon eine Grundgebühr von 600-1000 Euro im Jahr. Das rentiert sich erst bei vielen säumigen Zahlern.
Das Unternehem, dass in Einzelfällen arbeitet und z.B. 50% (120 Euro) für sich behält, hat sich bei mir noch nicht vorgestellt.
http://www.oko-inkasso.co.at/
Die Erfolgsquote ist gut. Vor allem nach persönlichen (aber doch seriösen) Besuch.Grüße, David
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11.04.2006, 18:54 #18
Hmm, einerseits willst du nicht, daß sich im Ort rumspricht, daß man mit dir alles machen kann - andererseits willst du nicht, daß sich im Ort rumspricht, was für ein harter Hund du bist. Verkauf die Immobilien und mach in Aktien - und du hast Ruhe.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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11.04.2006, 18:57 #19
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Was hat das mit "herumsprechen und harter Hund" mit der Sache zu tun.
Da schuldet jemand Geld. Die Forderung besteht zurecht. Davon gehe ich jetzt einmal aus.
Was denkst Du, macht der Staat wenn Du Deine Steuern nicht zahlst?
Sind die deswegen harte Hunde?
Einmal mehr, einmal weniger. Letztendlich hat jeder seine Verpflichtungen und denen kann er nur nachkommen wenn auch seine Forderungen (pünktlich) beglichen werden.
Das hat nix mit hartem Hund zu tun. Kannst ja immer noch einen Zahlungsplan zu 10 Monatsraten a 25 Euro eingehen. Aber dann hast Du die Nachrede dass Du einfach zu bescheixxx bist.Grüße, David
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11.04.2006, 18:58 #20
- Registriert seit
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- 198
Original von Donluigi
Hmm, einerseits willst du nicht, daß sich im Ort rumspricht, daß man mit dir alles machen kann - andererseits willst du nicht, daß sich im Ort rumspricht, was für ein harter Hund du bist. Verkauf die Immobilien und mach in Aktien - und du hast Ruhe.
looool
auch ne Möglichkeit
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