Hallo (Forums-)Juristen,

ich habe leider folgendes Problem:

Ich habe vor fünf Wochen über Ebay eine Rolex Datejust von einem Verkäufer aus Österreich ersteigert.

Das Geld habe ich überwiesen mit dem Vermerk auf dem Überweisungsträger unter Verwendungszweck:"vorbehaltlich Lieferung Rolex Datejust". (Hat das rein rechtlich gesehen überhaupt eine Bewandnis?)

Nun sind vier Wochen verstrichen und ich habe die Uhr immer noch nicht. Ich habe bereits mehrfach Kontakt mit dem Käufer aufgenommen, der sich aber permanent in Widersprüche verwickelt. ("Die uhr ist zurückgekommen, ich schicke sie nochmals raus...etc.")

Über Ebay selber habe ich schon einen "Streitfall" aufgemacht, dass ich die Ware nicht erhalten habe.

Eben habe ich dann gesehen, dass er heute von einem Verkäufer negativ bewertet wurde, da er einen ersteigerten Wagen nicht abgeholt hat.
Dadurch bin ich natürlich noch misstrauischer geworden und fürchte nun, dass ich wirklich an einen ******** geraten bin.

Was sollte ich jetzt am besten als nächstes tun??? Ist es eigentlich rechtlich gesehen ein Problem, dass der Verkäufer in Österreich sitzt?

Danke für jeden Tip!!!!!

Grüße aus Köln
Daniel