Das Blatt war mit Sicherheit nicht original in der Uhr.Original von Kaminholz
Der Verkäufer sagte, es wäre alles original, nur die Lünette wäre nachträglich eingebaut?! Kann man das einfach prüfen?
Ergebnis 21 bis 40 von 79
Thema: Rolex Day Date bei eBay
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27.02.2006, 19:40 #21Oyster
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Themenstarter
Was bedeutet das? Wäre dadurch die Funktionsfähigkeit der Uhr eingeschränkt?..diese aufzählung legt den verdacht nahe, dass es sich um ein gestopsel aus verschiedenen teilen handeln könnte
Welche Nachteile hätte das denn?
Der Verkäufer sagte, es wäre alles original, nur die Lünette wäre nachträglich eingebaut?! Kann man das einfach prüfen?Viele Grüße
Uwe
... alles, was man für Geld kaufen kann, ist billig ...
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27.02.2006, 19:41 #22Richie

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27.02.2006, 19:50 #23
Kannst die Uhr ja nach Prüfung immer noch zurückgeben. Vielleicht einen Zeugen beim öffnen der Verpackung hinzuziehen.
Gruß René
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27.02.2006, 20:02 #24ehemaliges mitgliedGast
Ich würde die Uhr persöhnlich abholen. Ich würde mich auch noch von meinem Anwalt auslegen lassen, wie so ein Satz noch zu interpretieren wäre:
"Echtheit
Wir garantieren, dass es sich bei dem nebenstehenden Auktionsgegenstand um eine originale Rolex handelt. "
wenn der Verkäufer dir keine Ref. nennen kann, die vom Gehäuse, Werk und Blatt (passend zu der gekauften Uhr) mal als Ref. gab, magst eine Chance haben, da es dann keine originale Rolex, sondern eher um " Rolex Originalteile " handelt.
Eine Prüfung der Seriennummer vorab sicherlich keine schlechte idee, gibt leider keine 100% Sicherheit.
Viel Glück....
István
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27.02.2006, 20:05 #25
Ich würde die Uhr gar nicht erst abholen; vom Kauf zurücktreten - Feierabend
På Gensyn / Bis bald / See you soon / A bientôt / Tot ziens / Ghis revido
Arndt
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27.02.2006, 20:07 #26ehemaliges mitgliedGastOriginal von Kaminholz
Was bedeutet das? Wäre dadurch die Funktionsfähigkeit der Uhr eingeschränkt?..diese aufzählung legt den verdacht nahe, dass es sich um ein gestopsel aus verschiedenen teilen handeln könnte
Welche Nachteile hätte das denn?
Der Verkäufer sagte, es wäre alles original, nur die Lünette wäre nachträglich eingebaut?! Kann man das einfach prüfen?
...der Text erweckt den subjektiven Eindruck dass es sich bis auf die Brill-Lünette zwar um echte Rolex-Teile handelt die jedoch nicht von einer Uhr stammen, handelt.
Ich würde daher auf eine Übergabe bei einem Rolex-Konzi bestehen..
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27.02.2006, 20:07 #27yep, dittoOriginal von arndt
Ich würde die Uhr gar nicht erst abholen; vom Kauf zurücktreten - Feierabend
Martin
Everything!
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27.02.2006, 20:09 #28ehemaliges mitgliedGastMit der BegründungOriginal von Mawal
yep, dittoOriginal von arndt
Ich würde die Uhr gar nicht erst abholen; vom Kauf zurücktreten - Feierabend

Gr,
István
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27.02.2006, 20:11 #29ehemaliges mitgliedGastja, die Beschreibung ist klar auf der Seite des Verkäufers...nicht uncleverOriginal von Penzes
Mit der BegründungOriginal von Mawal
yep, dittoOriginal von arndt
Ich würde die Uhr gar nicht erst abholen; vom Kauf zurücktreten - Feierabend

Gr,
István
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27.02.2006, 20:11 #30
Ohne Begründung.
På Gensyn / Bis bald / See you soon / A bientôt / Tot ziens / Ghis revido
Arndt
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27.02.2006, 20:13 #31ehemaliges mitgliedGast
..wie solln das gehen?
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27.02.2006, 20:15 #32
Rückgaberecht nutzen.
Der VK weißt zwar nicht auf der Angebotsseite, wohl aber auf der Mich-Seite unter Angaben zum Verkäufer hin.
Evt. anfallende Rückversandkosten würden mich in diesem Fall nicht interessieren. Hauptsache raus aus der Geschichte.
Gruß
HarryHarry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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27.02.2006, 20:17 #33ehemaliges mitgliedGast
..na schaun mer mal wie das ausgeht
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27.02.2006, 20:18 #34ehemaliges mitgliedGastKäse - ist doch rechtlich ohne nachweisbaren grund gar nicht möglich.Original von arndt
Ich würde die Uhr gar nicht erst abholen; vom Kauf zurücktreten - Feierabend
Jungs - wer hier nicht Jurist ist, sollte sich juristischer Ratschläge einfach enthalten......das ist dann nämlich so, als würde ich meinem Zahnarzt Ratschläge geben, wie er mir die Zähne zu Plombieren hat.....
:stupid:
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27.02.2006, 20:19 #35
Slbst wenn er kein Rückgaberecht einräumen würde, eine gewerbliche Tätigkeit kann er wohl kaum leugnen.....
Und wenn er dann nicht auf das Widerrufsrecht hinweist kannst du ewig zurücktreten......Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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27.02.2006, 20:22 #36ehemaliges mitgliedGast
Rückgaberecht gilt nur erst nach erhalt der Ware, also ......
hinfahren, Ware erhalten, Rückgaberecht ausüben, es sei denn, man kann sich mit dem Verkäufer einigen, ist ja für alle billiger und einfacher.....
Gruß,
István
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27.02.2006, 20:24 #37ehemaliges mitgliedGast
Da der VK aber gewerblicher Anbieter ist und du die Uhr übers Internet gekauft hast, ist er gesetzlich lt. BGB gezwungen, dir ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen einzuräumen. Ich würde mir schon mal Gehäusenr. und Bandnr. vorab vom VK durchgeben lassen und sie bei Rolex Köln checken - dann weißt du schon mal, ob die Uhr irgendwo abhanden gekommen ist.
Dann würde ich sie nach Erhalt zum nächsten Rolex-Konzi bringen und durchchecken lassen. Die Sache mit dem Blatt mit Goldstundenzeichen ist nicht weiter schlimm und noch lange kein Indiz für ne gebastelte Uhr - meine Schwester hatte sich Mitte der 80er auch in ne Damen-DJ aus SS/WG ein dunkelblaues Blatt mit Brillis einsetzen lassen, und zwar vom Konzi original (Christ). die Stundenzeichen waren auch golden - an sich war das Blatt nur für GG oder S/G-Modelle vorgesehen gewesen.
Wenn dann an der Uhr tatsächlich noch was nicht stimmt - dabei immer die 14-Tages-Frist im Auge behalten - reden wir hier weiter. Ansonsten macht man sich natürlich vor dem Kauf schlau, nicht hinterher.
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27.02.2006, 20:26 #38ehemaliges mitgliedGastdas stimmt. Aber man sollte schon zwischen Widerruf und Rücktritt unterscheiden........zumindest juristisch.......Original von Der Hanseat
Slbst wenn er kein Rückgaberecht einräumen würde, eine gewerbliche Tätigkeit kann er wohl kaum leugnen.....
Und wenn er dann nicht auf das Widerrufsrecht hinweist kannst du ewig zurücktreten......
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27.02.2006, 20:40 #39
Whoa, die Uhr habe ich auch gesehen - naja, wenn sie denn gefällt. Aber laß dich durch die Jungs hier nicht verwirren: der Preis ist schon günstig, WG ist teuer und die gröbsten Designsünden an der Uhr kannst du problemlos rückgängig machen, indem du die Möhre einfach mit einem anständigen ZB ausrüstest.
Die Lünette wird nicht das Gangverhalten beeinflussen, wohl aber evtl. die Wasserdichtigkeit. Und du hast noch ein Problem: wie gut ist das Band? Das Band ist das K.O.-Kriterium an einer DD, wenn es ausgeleiert ist, wird es teuer.
Sorgen um Echtheit würde ich mir nicht machen, die Uhr ist auffällig, du kannst im Zweifelsfall klar zuordnen und beweisen, wo du sie gekauft hast. Rolex wird die Revi vermutlich ablehnen wg. des Ziffernblattes, ich würde die Nummer bei Rolex abfragen lassen und gut ist. Die Uhr selbst würde ich beim Uhrmacher deiner Wahl warten lassen, das ist bei dem DD-Werk kein Problem, da es hohe Nehmerqualitäten hat und du hast keine Scherereien. Außerdem kommt es dich günstiger.
Ansonsten: frag einfach VORHER - von der Uhr hätten dir vermutlich einige abgeraten - womöglich zu Unrecht. Zu dem Preis eine WG-DD mit Borkenband, das ist schon eine Rarität, wenn alles okay ist. Nur hättest du sämtliche Blutdruckfragen vorher klären können und wirst nun auf kleiner Flamme geröstet, bis du Klarheit hast
Beste Grüße, Tobias
Die Banken kratzen an den Wolken
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27.02.2006, 20:41 #40Air-King
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Komisch
also ich habe den Eindruck, dass an diesem Thread etwas faul ist. Da kauft jemand eine Rolex für ein paar tausend Euro und kurze Zeit später meldet er sich erstmalig hier im Forum an u. stellt solche Fragen. Mir scheint es, dass der Verkäufer selbst diese Diskussion angeregt hat, vielleicht aufgrund der Berichte über ihn hier im Forum.
Mag auch sein, dass ich mich irre, aber wenn der Bauch grummelt ?!
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