Die Regelungen, die ich kenne und für beide Seiten fair halte, liegen alle bei mind. 80 %, ergo 30 % Aufstockung. Plus Rentenversicherungsbeiträge auf 90 % des vorherigen ungekürzten Einkommens bzw. max. 90 % der BBG.

UND Klärung der Auswirkungen auf die bAV!