Hier auch Allianz.

Da heißt es zu den Ausschlüssen in dem "Informationsblatt" (der Zweiseiter für die, die Bedingungen nicht lesen wollen oder können): "... ausgeschlossen sind z.B. Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen."

In den Bedingungen selbst ist dies weiter ausgeführt: "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten." Dies verbunden mit diesem Hinweis: "Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 3.1 Absatz 5 (nochmalige Definition des Begriffs "Rennen") dar. An einer weiteren Stelle wird dies noch ergänzt um "Fahrveranstaltungen, bei denen das versicherte Fahrzeug an seine physikalischen Leistungsgrenzen herangeführt wird."

Mir alles ziemlich latte, ich halte es da wie Dirk.