Ich hatte ja bereits erwähnt, dass der Händler an einer gütlichen Einigung zusammen mit mir dran ist. Dazu wird es auch noch ein Treffen "vor" jeglicher Maßnahme geben. Da ich die rechtlichen Punkte jedoch nicht weiss und auch nichts darüber im Netz gefunden habe, was ich auf diesen Fall anwenden könnte habe ich zu dem Thema hier gefragt.
Bisher ist noch nichts in den Brunnen gefallen und ich werde aktuell auch keinen Anwalt etc zu Rate ziehen.
Das Angebot der kompletten Lackierung ist in Abstimmung mit dem Hersteller da und Einzelheiten werden wie oben erwähnt noch besprochen. Ich möchte halt nur wissen, was mein Recht ist und was nicht.

Zum Thema Wertminderung habe ich nun mit einem Sachverständigen gesprochen, der mit diesen Themen öfters zu tun hat und vor Gericht begutachtet und er hat mir angedeutet, dass aufgrund einer dokumentierten und mängelfreien Nachlackierung von fehlerhaften Werkslackierungen keine Wertminderung am Auto entsteht.
Somit bedeutet das wiederum, dass ich bei einem Gespräch auch nicht darauf beharren kann. Natürlich könnte man darüber diskutieren, wieso das bei der Übergabe Durchsicht nicht bemerkt wurde, jedoch ändert dies letztendlich auch die Tatsache, dass nun mal der Lack hinüber ist.

Ich warte nun auf das Gespräch und lasse mich überraschen, was dabei herauskommt. Bin aber guter Dinge, dass wir eine Einigung finden werden.

Bevor ich mir einen Rechtsstreit antue, gebe ich die Büchse lieber zurück. Dafür habe ich wirklich keine Zeit und Nerven und das würde mir auch jegliche Freude am Auto nehmen.