Hallo Peter,
folgendes hierzu: Stahluhren gelten zumindest bei meiner Versicherung (Helvetia) NICHT als Schmuck, sondern als Zeitmesser, somit zu 100% durch die Versicherung gedeckt. Solange man also noch Kaufbelege hat und nicht Vintage sammelt, alles kein Problem.
Auch wird hierfür kein Tresor oder sonstige Schutzvorrichtung benötigt.
Hab ich auch explizit durch meinen Versicherungsmakler prüfen lassen.
Hoffe das hilft.
Gruss,
Michael
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28.04.2016, 19:35 #1
!! DER !! Ultimative Rolex (Hausrat-) Versichersicherungs-Thread
Hallo zusammen,
leider hatten sich in den letzten Wochen die Beiträge mit den Überschriften „Rolex bei Einbruch gestohlen“ gehäuft und die Einbruchsstatistik ging in den letzten Monaten so steil nach oben wie noch nie.
Meistens werden solche Beiträge kommentiert mit Worten wie „Ach Du grüne Neune“ und „Hoffentlich bist Du gut versichert“. Dann folgen wilde Diskussionen geführt von Argumenten wie „Die Versicherungen zahlen sowieso nix“ und „wenn da Gold an der Uhr war, ist’s sowieso Schmuck und keine Uhr“.
Oftmals herrschen hier Vorurteile und Unwissenheit und beim Geschädigten zusätzlich noch Angst und Ratlosigkeit in der ohnehin schon bescheidenen Situation.
Dem ganzen möchte ich ein für alle Mal Abhilfe schaffen und hier eine Art Leitfaden im Umgang mit Versicherungen vorzeigen.
Nur kurz vorweg – ich bin KEIN Versicherungsmakler, arbeite auch bei keiner Versicherung und möchte auch hier keine Versicherung explizit bewerben. Allerdings habe ich in den letzten 20 Jahren mehrfach unterschiedliche Versicherungen in Anspruch nehmen müssen und habe (leider Gottes…) Schäden im hohen 6-stelligen Bereich regulieren müssen. Alle Schäden wurden vollumfänglich und ohne mit der Wimper zu zucken von den Versicherungen reguliert. Teilweise wurde ich sogar von den Versicherungen auf den ein oder anderen Mehranspruch aufmerksam gemacht.
Diese Erfahrungen und dieses angeeignete Wissen möchte ich gerne mit Euch teilen, und zwar hier am Beispiel einer Hausratversicherung. Ebenfalls anmerken möchte ich, dass die genannten Summen und Uhren NICHT MEINER Versicherung entsprechen und nur als Beispiel dienen.
Es geht los…
Wichtig ist es, sich VOR dem Schadensfall das Kleingedruckte durchzulesen.
Man muss sich einmalig die Mühe zu machen und alle Uhren sorgfältig dokumentieren. Die Uhren sollten aus mehreren Perspektiven fotografiert werden, um den Zustand festzuhalten. Gerne auch mit sichtbarer Seriennummer, mit allem Zubehör und zuletzt als Gruppenfoto. Darüber hinaus sollten alle Unterlagen wie Kaufrechnungen, Revisions- oder Reparaturbelege, Zertifikate etc. eingescannt werden. Diese Bilddokumentation bitte extern lagern, z. B. bei Familienangehörigen, Bankschließfach, in der Cloud oder wo auch immer. Aber nicht bei den Uhren. Und zugleich die Versicherung über den Besitz informieren und schriftlich bestätigen lassen, dass die Uhren im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sind.
In der Regel liegt der Schmuckanteil einer Hausrat bei 20% der Gesamtversicherungssumme. Hier muss man also zusammenzählen, ob man wertmäßig hinkommt oder nicht. Manche Versicherer bieten gegen einen geringen Mehrbetrag ein „Plus-Paket“ an, in dem z. B. der Schmuckanteil auf 40% aufgestockt wird. Vorteil eines solchen „Plus-Pakets“ kann auch sein, dass z. B. ein Bankschließfach oder auch ein Hotelzimmer automatisch mitversichert ist.
Darüber hinaus sollte man abklären, wie sich der Begriff „Schmuck“ bzw. „Wertsachen“ definiert. Manche Versicherer machen hier offenbar Unterschiede zwischen Stahl und Golduhren, andere nicht. Da wird zwischen einer Brosche, goldenen Manschettenknöpfen und einer Stahl-Submariner kein Unterschied gemacht.
Eine weitere Vorgabe kann u. U. der Besitz und die Nutzung eines „Wertschutzschranks“ (= Tresor) sein. Falls dies in der Tat eine definitive Vorgabe ist, sollte man die Klassifizierung beachten und ob der Tresor verankert werden muss oder nicht. Letzteres entfällt oftmals bei Tresoren mit >200kg Gewicht.
Sehr gute Tresore mit einem tollen Preis-/Leistungsverhältnis bietet Beispielsweise die Firma Eisenbach-Tresore:
http://www.eisenbach-tresore.de/Wert...-klasse-2.html
Wissen sollte man auch, dass eine Hausratversicherung immer eine „Neuwertversicherung“ ist. Das bedeutet im Klartext, dass man z. B. für den Diebstahl einer fünf Jahre alten Submariner unkompliziert zum nächsten Rolex-Konzessionär gehen kann und sich dort eine neue Uhr zum Listenpreis kaufen kann. Reguliert wird immer „ein gleichwertiges Produkt zum Wert am Tag des Schadens“. Unabhängig, ob man die Uhr neu oder gebraucht und/oder beim Konzi oder Grauhändler gekauft hat.
Wenn z. B. eine Vintage-Uhr gestohlen wird, wird der Wert durch einen Sachverständigen der Versicherung ermittelt. Hierzu ist die eingangs erwähnte Dokumentation absolut von Nöten. Schließlich gibt es bei Vintage keine „Listenpreise“ und der Wert einer Uhr der gleichen Referenz kann am Beispiel einer Submariner 1680 von 4.000 Euro bis 20.000 Euro gehen.
Im Rahmen einer Hausratversicherung ist übrigens i. d. R. auch häuslicher Raubüberfall mitversichert. Wenn also Abends die Panzerknacker an der Tür läuten und man nach dem Aufmachen an die Heizung gefesselt wird und die schweren Jungs mit den Uhren davonrennen – kein Problem, wenn man in ausreichender Höhe versichert ist.
Über eine Hausrat nicht mitversichert ist ein Raubüberfall auf offener Straße. Dafür bieten Versicherer aber oftmals explizite „Schmuckversicherungen“ an.
Eine Basis-Hausratversicherung über 100.000 Euro bekommt man oftmals schon für ganz wenige hundert Euro. Unabhängig von unseren geliebten Uhren sollte eigentlich jeder Bürger darüber verfügen. Wer z. B. nach einem Wohnungsbrand nur mit den eigenen Kleidern am Leib der Feuerwehr beim Löschen zusieht und nur noch über ein Paar Socken und eine Unterhose verfügt, wird dies zu schätzen wissen.
Grundlage für eine unkomplizierte Schadenregulierung ist natürlich eine pünktliche Bezahlung des Beitrags und im Schadenfall ein plausibler, fairer und offener Umgang mit seinem Versicherer. In der Versicherungsbranche gilt der Leitsatz: „Wie man sich präsentiert, wird man reguliert“.
Natürlich hat dieser Beitrag keinerlei juristischen Bestand und sicherlich sind alle Rahmenbedingungen bei den Versicherern unterschiedlich.
Er soll lediglich dazu dienen, etwas zu sensibilisieren, die Aufmerksamkeit im Umgang mit seinem Hab und Gut zu erwirken und manch einem die „Furcht“ vor zu vielen Versicherungen nehmen.
Ich freue mich auf Eure Kommentare/Fragen/Anregungen/Tipps/Kritiken - also auf eine interessante Diskussion zu diesem Thema!
Euer Peter!Geändert von Schmackofatz (28.04.2016 um 19:42 Uhr)
Peter
Bekennender Längsdenker
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28.04.2016, 22:24 #2
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28.04.2016, 23:19 #3
Peter sehr schön geschrieben.
Michael, das was Dein VR halt definiert ist, das Stahluhren nicht als Schuck sondern als Hausrat angesehen wird und somit keine speziellen Entschädigungsgrenzen (Sublimits) gelten. Hierzu gibt es auch ein U(h)rteil, das Uhren, wenn deren Haupteile nicht aus Edelmetall bestehen, als Gebrauchsgegenstand anzusehen sind und somit als normaler Hausrat anzusehen ist.
Bei anderen VR wird jedoch definiert, das z.B. Uhren mit einem Wert von über 1.000€ als Schmuck gelten und somit unter die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände fallen. Somit muss diese entsprechend angepasst werden falls möglich. Desweiteren kann es zusätzlich vorkommen das ab einer bestimmten Höhe z.B. 20.000€ dieser Schmuck obwohl die Entschädigungsgrenze richtig ermittelt wurde, nur in einem Tresor (+200kg oder fachm. mit dem Gebäude verankert) versichert ist.
Also bis 20k kann er offen rumliegen im Haus und wenn man 40k hat müssen somit hiervon 20k im Tresor sein. Z.b. 100k Hausratsumme vorhanden und versichert, 40% Entschädigunggrenze für Schmuck.
Tip: Schaut in Eure Bedingungen und last Euch das dann vom VR entsprechend bestätigen.
P.S: Peter der Raubüberfall auf der Strasse müsste auch mitversichert sein ,...unter Androhung von Leib und Leben. Die Kriminellen müssen körperliche Gewalt ausüben oder diese zumindest androhen. Am besten ist es, wenn Zeugen existieren, die dies belegen können.gruß lachender
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28.04.2016, 23:24 #4
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28.04.2016, 23:28 #5
1. Hausratsumme (Gesamt) ermitteln (Neuwert)
2. Definition Schmuck nachlesen in Bedingungen
3. Schmucksumme (Gesamt) ermitteln
4. Prüfen in Bedingungen wie hoch Schmuck unverschlossen versichert ist
5. Sollte höherer Schmuck vorhanden sein, prüfen welche Vorgaben beim verschlossenen Behältnis gegeben sind (+200kg etc.)
6. Die richtige HR-Summe und dazu die richtige prozentuale Schmuckentschädigungsgrenze abschließen
7. Und sich alles vom VR bestätigen lassen
8. Die Aufbewahrungsvorgaben einhalten
9. Wie Peter schrieb alles gut dokumentieren und anderswo aufbewahren
10. Alle Obliegenheiten einhalten, dann sollte m.E. alles zu 100% im berechtigen Schadenfall versichert seinGeändert von lachender (28.04.2016 um 23:30 Uhr)
gruß lachender
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29.04.2016, 06:37 #6
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Bin bei dir Flo, aber Thema war ja die Versicherungsleistung. Und Fakt ist, ob du jetzt einen Tresor in die Bude einbetonieren und diesen durch ein Sondereinsatzkommando bewachen lässt oder nicht, ist der Versicherung in Bezug auf Stahluhren schnurz.
Bei Vintage gaaaanz anderes Thema denn hier bringt mir die Ersatzleistung nicht wirklich was und es ist ein Krampf hier den Wert zu ermitteln.
Das gleiche gilt für Schmuck (Definition bei Uhren: Mit einem Edelmetall-Anteil). Diese sind jedoch meistens in der Hausratversicherung nur prozentual abgedeckt.
Also: Das kleingedruckte checken, ein Bankschliessfach für Edelmetall und Vintage und die Schublade für die Allerwelts Stahl-Zeitmesser dann passts :-)
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29.04.2016, 07:25 #7
sehr interessanter Beitrag - vielen Dank !!!
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29.04.2016, 07:41 #8ehemaliges mitgliedGast
Michael: Sorry, was Du nicht verstehst, ist, dass es bei Deiner Versicherung so sein mag, wie Du schreibst ... Fakt ist, dass dies nicht bei allen Versicherern so ist! Es gibt diverse Versicherungen, bei denen eine Stahl Rolex als "Schmuck" gilt! Insofern ist der Hinweis von Peter schon sehr wichtig, dass man genau diesen Punkt mit seiner Versicherung klären muss und dies sollte auch schriftlich fixiert sein.
Ein weiterer Punkt: Bei manchen Versicherungen ist ein Bankschließfach ebenfalls versichert ... bei anderen nicht! Wer also ein Bankschließfach hat, sollte bei seiner Versicherung anfragen, wie das dort geregelt ist ... ich hatte Glück und habe erfahren, dass ich mir eine teure Zusatzversicherung sparen kann, da unser Schließfach bis 100k mit versichert ist.
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29.04.2016, 07:48 #9
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Was ist eigentlich wenn man die Rechnung verschlampt hat, die Uhr allerdings der Versicherung noch melden muss? Reicht denen auch ein Garantiebeleg und Bilder der Uhr?
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29.04.2016, 11:48 #10
Departed, Du musst nichts melden o.ä.. Im Schadenfall muss ich als Kunde meinen Schaden "nachweisen" und wenn dieses plausibel ist, wird sich kein VR vermutlich wehren, Dir etwas nicht zu erstatten nur weil Du die Rechnung nicht mehr hast. Ein Garantiebeleg und Fotos der Uhr oder Fotos wo Du diese Uhr auf eine Feier o.ä. trägst, sollten meiner Meinung nach reichen um nachzuweisen, das Dir die Uhr gehört und Du diese bis zum Einbruchdiebstahl besessen hast. Eine Rechnung erleichtert halt nur den Nachweis/Schadenhöhe.
Aber auch hier kann man vorab mit dem VR reden und dieses dokumentieren um im Schadenfall nicht diskutieren zu müssen.Geändert von lachender (29.04.2016 um 11:50 Uhr)
gruß lachender
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29.04.2016, 13:02 #11
Die Antwort vom Lachenden ist soweit korrekt.
Sofern Alles plausibel ist, sollte es keine Komplikationen bei der Regulierung geben. Man kann ja nicht für Alles, was bei einem Einbruch gestohlen wird eine Quittung haben.
Allerdings zählt auch hier bei der Regulierung der gesunde Menschenverstand. Wenn Du im schlechtesten Viertel Deiner Stadt wohnst, niemals Deine Beiträge pünktlich hast zahlen können, Deine Sozialwohnung 16m² misst, Hartz-IV-Empfänger bist und Dir angeblich zwei Platin-Daytonas gestohlen worden sind, wird's schwierig.Peter
Bekennender Längsdenker
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29.04.2016, 13:03 #12
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29.04.2016, 13:06 #13
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29.04.2016, 13:08 #14
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29.04.2016, 13:12 #15
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Klasse Beitrag der gleich ein paar Fragen bei mir aufzeigt die ich mit meiner Versicherung klären muß.
Vielen DankGruß Thomas
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29.04.2016, 13:12 #16
Nein, nicht zwingend.
Wenn Du beispielsweise eine Red Sub als Full-Set hast, ordentlich und umfangreich in seiner top-Qualität bebildert und mit einer Kaufrechnung eines Uhrenhändlers, hat man schon mal eine Basis. Und wenn Du die Uhr vor fünf Jahren für 12.000 Euro gekauft hast, Heute aber kein Modell in vergleichbarer Qualität unter 20.000 Euro findest, wirst Du auch die 20.000 Euro als Ersatzleistung reguliert bekommen.
Es gilt der Zeitwert bei Neuanschaffung am Tag des Schadens.Peter
Bekennender Längsdenker
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29.04.2016, 13:12 #17
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29.04.2016, 14:00 #18
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29.04.2016, 14:56 #19
Danke für den Beitrag!
Raubüberfall außerhalb der eigenen vier Wände ist bei meiner (Gothaer) über die Außenversicherung, im Rahmen der Hausratversicherung, bis zu einem bestimmten Wert mitversichert.
Hoffe, dass ich die Versicherung nie brauchen werde...
PS: Was machst Du beruflich?Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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29.04.2016, 15:20 #20
Peter schau mal in Deine Hausratbed. unter "Aussenversicherung", hier ist auch der Raub, welcher nicht am Versicherungsort unter Androhung Gewalt, Leib und Leben.., versichert.
Hier mal der Auszug aus den GDV Musterbedingungen, welche i.d.R. vom VR nicht schlechter definiert werden:
Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
P.S. i.d.R. sind 10% der Versicherungssumme als Aussenversicherung versichert.Geändert von lachender (29.04.2016 um 15:21 Uhr)
gruß lachender
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