Hi allwissendes Forum,

bezüglich eines geplanten Kaufes einer ETW als Kapitalanlage habe ich folgende Frage: Aus welchen Mitteln sichert man den Kredit sinnvollerweise ab und warum?,
a) Grundschuldeintragung in die ETW + entsprechend Einsatz von Kapital (Bankbewertung liegt sicher unter dem aktuellen Marktwert) oder
b) Nutzung einer bestehenden Grundschuldeintragung auf das selbstbewohnte abbezahlte Eigenheim?

Muss/Sollte bei der Nutzung nicht-zweckgebundener Ressourcen ( Fall b) ) eine Absichtserklärung formuliert werden, um auch später die Zinsen steuerlich geltend zu machen?

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen