In Deutschland gibt es ja noch weitgehend in vielen Bereichen die Vertragsfreiheit. Wenn man das Geschäft schriftlich so vereinbart, muß man sich auch daran halten. Unter Hanseaten hat man derartiges früher per Handschlag geregelt.

Ob man sich im Fall eines Uhrenkaufs auf die Einlagerung der Garantiekarte beim Konzi einläßt, ist ja eine ganz andere Frage. Die muß jeder für sich persönlich beantworten und ggf. zu einem anderen Konzi gehen. Möglicherweise kommt er dann zu gar keiner Zeit auf eine Warteliste. Was ist mir die Zwiebel also wert?

Das mit der Garantiekarte ist nicht besonders kundenfreundlich und kann auch nicht wirklich im Interesse eines Herstellers sein. Es paßt aber perfekt in die crazy Welt von Rolex, in der übliche Kaufgewohnheiten auf den Kopf gestellt sind. Normal kann doch jeder.