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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von BJH Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist insofern meine Frage: Aufgrund Vertragsfreiheit oder wie?

    Ansonsten bleibe ich dabei, dass es m.E. ein unrechtmäßiger Zugriff auf mein Eigentum darstellt. Also in dem Moment, in dem ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlt habe, gehört das Produkt mit all seinen Bestandteilen mir und ist mir auch unverzüglich auszuhändigen. Wenn da etwas, und sei es auch nur zeitweise, einbehalten wird, geht es an meinen persönlichen Besitz. Und ob das zulässig ist!?
    Es gibt kein Gesetz was regelt, was im Kauf einer Rolex mit enthalten ist
    Zumal du die Garantiekarte ja auch "kaufst" - nur verzögert ausgehändigt bekommst und hierzu erteilst du ihm deine Zustimmung . Also ist das Ok - weil ihr euch darauf geeinigt habt - Vertragsfreiheit.

    Erteilst du dem Käufer nicht deine Zustimmung - verkauft er die Uhr auch nicht an dich, weil keine Einigung :P

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Wie gut, dass ich mich mittlerweile von dem ganzen Mist verabschiedet habe...lächerlicher geht es doch gar nicht mehr.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Wie gut, dass ich mich mittlerweile von dem ganzen Mist verabschiedet habe...lächerlicher geht es doch gar nicht mehr.
    word

  4. #4
    Double-Red Avatar von [Dents]Milchschnitte
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    ......lächerlicher geht es doch gar nicht mehr.

    +1

    Mal abgesehen davon kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies offiziell von Rolex Deutschland so vorgeschlagen bzw. auch noch gefördert wird. Das hat sich irgend ein neunmalkluger Konzi ausgedachtund jetzt wirds nachgemacht.

    Das man sowieso nicht glauben kann, dass all die Uhren bei den Grauhändlern einzeln von Privatpersonen weiterverscherbelt worden sind ist doch eh jedem klar. Sonst gäbs von den Grauen keine Bilder auf denen 20 LVs auf einmal zu sehen sind.

    Zumal, im Garantiefall braucht man die Karte und die Garantie gilt nunmal international. Und wenn ich die Uhr im Service-Center in BFE abgeben möchte, dann renn ich doch nicht erst zum Konzessionär und bitte kniefallend um meine Karte.
    Beste Grüsse, Olli

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Wie sieht dass denn rechtlich aus?
    Ist der "Lieferumfang" irgendwo fix geregelt?
    Sonst Uhr kaufen und Schreiben hinterher.
    Dann dürfte man niemals mehr ne Uhr dort bekommen...
    Grüße:
    Klaus

  6. #6
    Bin hin und hergerissen.
    Sollte es die Verfügbarkeit verbessern, bzw. die Graumarktpreise regulieren - dann bitte gerne. (Sollte man die Uhr tatsächlich aus der Not heraus verkaufen müssen, dann wird es auch hier einen Weg geben - offene Kommunikation vorausgesetzt).

    Da aber der Großteil der grauen Ware nicht von Dir und Mir kommt sondern aus dem näheren bzw. direkten Umfeld des Konzis, wird das nichts bringen und beim
    Ottonormal Käufer nur für noch mehr Unmut sorgen.

    Liebe Grüße
    Andi

  7. #7
    Daytona
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    Wie stellen die sich das denn überdies vor wenn mal der Fall eintritt, dass der Kunde dessen Garantiekarte (und nix anderes ist es ja) für die nächsten zwei Jahre in der Schublade des verkaufenden Konzessionärs rumlungert, mal ein Problem mit seinem Wecker hat und seinen Garantieanspruch bei einem anderen Konzessionär geltend machen möchte? Sei es, weil ihm der andere Konzessionär besser in den Kram passt, er mittlerweile umgezogen ist etc. etc.

  8. #8
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von BJH Beitrag anzeigen
    Wie stellen die sich das denn überdies vor wenn mal der Fall eintritt, dass der Kunde dessen Garantiekarte (und nix anderes ist es ja) für die nächsten zwei Jahre in der Schublade des verkaufenden Konzessionärs rumlungert, mal ein Problem mit seinem Wecker hat und seinen Garantieanspruch bei einem anderen Konzessionär geltend machen möchte? Sei es, weil ihm der andere Konzessionär besser in den Kram passt, er mittlerweile umgezogen ist etc. etc.
    Uhr geht zu Rolex der andere Konzi schickt die Karte bzw. die Kopie an Rolex?! Ganz einfach. Über die Seriennummer ist doch alles gespeichert...

  9. #9
    Yacht-Master
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    Kann er behalten wo ist das Problem?
    Wollt Ihr die Uhr haben und tragen oder die Karten? Guckt Ihr euch die Karte an?
    Von mir aus kann er die Box gleich mitbehalten für die 24 Monate, dann habe ich mehr Platz.
    Erfreut euch an der Uhr. Und der Post ganz oben von wegen dann würden 50% weniger ne sub wollen. Heute gibt es einfach viel mehr leute die sich eine Sub leisten können und wollen als auch, dass die Leute merken auf dem Konto rumliegen bringt es nichts.

    Der Graumarkt wird zwar von einzelnen Personen beliefert aber hauptsächlich von anderen Playern...

  10. #10
    Explorer Avatar von JCW
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    Wenn etwas an der Zwiebel innerhalb der 24 Monate sein sollte, hat der Konzi auch schon vorgesorgt.

    Nachfolgend der Wortlaut vom Wartelistenformular.

    "Im Gewährleistungsfall werden wir Ihre Uhr mit der bei uns befindlichen Garantiekarte zu Rolex einsenden. Nach Ablauf der 24 Monate werden wir die Garantiekarte unaufgefordert aushändigen."

  11. #11
    Deepsea Avatar von Sundaykid
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    Bei meiner gestrigen Bestellung von der 126610 LN bei einem Konzi in der Schweiz war keine Rede von Einbehalten der Garantiekarte. Gilt dies vielleicht nur für bestimmte Modelle ?

    Grüße
    Peter

  12. #12
    Explorer Avatar von JCW
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    Bei mir steht:

    Die Nachfrage nach Modellen aus der Rolex Oyster Professional Kollektion übersteigt die Verfügbarkeit an Uhren. Daher führen wir ab sofort eine schriftliche Warteliste. Mit diesem Formular dokumentieren wir Ihren Wunsch auf die Warteliste aufgenommen zu werden.

  13. #13
    Daytona
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    Diejenigen die sich am meisten über so etwas aufregen haben wohl anscheinend am meisten zu verlieren.

    Ganz ehrlich: Wenn ich mir ne Uhr für 9000 Euro kaufe muss ich mir halt im klaren sein erst nach 24 Monaten im Besitz eines Fullsets zu sein. Und dann kann ich Sie verkaufen. Ob man trotzdem auf die Rote Liste deswegen kommt keine Ahnung.

    Beim Autokauf überlege ich mir doch auch wie lange ich es fahren will und wie viel es mich kostet. Weshalb ist das bei einer Uhr anders? Beim Auto hat man wesentlich mehr Wertverlust. Aber das ist so typisch deutsches Problem.
    Gruß,
    Dominik

  14. #14
    Daytona
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Diejenigen die sich am meisten über so etwas aufregen haben wohl anscheinend am meisten zu verlieren.

    Ganz ehrlich: Wenn ich mir ne Uhr für 9000 Euro kaufe muss ich mir halt im klaren sein erst nach 24 Monaten im Besitz eines Fullsets zu sein. Und dann kann ich Sie verkaufen. Ob man trotzdem auf die Rote Liste deswegen kommt keine Ahnung.

    Beim Autokauf überlege ich mir doch auch wie lange ich es fahren will und wie viel es mich kostet. Weshalb ist das bei einer Uhr anders? Beim Auto hat man wesentlich mehr Wertverlust. Aber das ist so typisch deutsches Problem.
    Mitnichte habe ich, der ich mich darüber aufrege, irgendwas oder gar viel zu verlieren. Ich finde es wie bereits oben geschrieben einfach nur völlig grotesk und eine unzulässige Einschränkung meiner Eigentumsverhältnisse sowie Bevormundung.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von HD_Klaus
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    War vorhin beim Konzessionär. Er hält von dieser Vorgehensweise nichts und hat auch gesagt, dass ROLEX das nicht möchte.
    The difference between men and boys is the price of their toys !

    Suche Jubilee-Band für meine 16710

  16. #16
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    ,,,ich musste gestern beim Konzi auch nix unterschreiben. Ob das jetzt gut ist oder schlecht?

  17. #17
    Daytona Avatar von frame
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    Graumarkt hin oder her, das Einbehalten der Garantiekarte geht überhaupt nicht. Wenn ich umziehe, den Konzi wechsle, meine Uhr an einen anderen Ort verschenke dann gehört die Garantie dazu - punktum basta! Und die Karte ist der Beleg dafür. Eigentum ist Eigentum und gehört nicht einbehalten oder „für mich aufbewahrt“. Sind wir denn im Kindergarten?

    Beste Grüße, Heinrich

  18. #18
    PR MI M MEM ER Avatar von AndreasS
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    Ich finde das auch lächerlich.

    Wenn mir jetzt nach zwei Wochen einfällt, dass mir die Uhr doch nicht taugt oder ich das Geld dringend brauche oder ich einen schnellen Schnitt machen möchte, verkaufe ich sie eben wieder. Ist ja meine.
    Bin das Sprachrohr für Menschen mit starkem Dialekt.

  19. #19
    Datejust
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    Na Ja - hängt sicher vom Konzi ab wie was gehandhabt wird...

    So Gerüchte gab es ja schon vor einem Jahr oder so, als die Preise für Pepsi usw. immer weiter gestiegen sind...

    Da hab ich mit meinem Konzi darüber gesprochen, seine Meinung alles muss zum Käufer... Seine Worte waren - man kann auch keine Auto kaufen und die Papiere blieben beim Händler.

    Entklebt wird und Hobby Privatverkäufer fallen auf, die kennen sie beim Konzi auch und unterstützen das natürlich nicht...

    Was nichts an meiner Meinung ändert - wenn jemand mit “Potential” und richtig tiefen Taschen kommt - wird er sehr Zeitnah alles kaufen können

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von Giulietta
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    Ich bin echt weit vom Spekulanten entfernt. Ich kaufe meine Uhren, weil ich sie tragen möchte. Jedoch ist es mir auch schon passiert, dass ich nach sehr kurzer Zeit gemerkt habe, dass es doch nicht so meins ist - da man ja nur schwer die Uhren vorab beim Konzi begutachten kann, ist halt vieles an Kauf ein Blindflug bzw es ist ein "kauf jetzt oder Du hast Pech gehabt". Ich möchte in so einem Fall schon die Möglichkeit haben, das Ding weiter zu verkaufen.

    Beim Auto lasse ich den Brief ja auch nicht beim Händler liegen.

    Rolex könnte sicher problemlos die Verfügbarkeit erhöhen und damit dem Graumarkt bzw. den Spekulanten den Boden entziehen. Wenn sie das nicht tun, ist das legitim, aber dann dem Kunden sein Eigentum vorzuenthalten, finde ich grenzwertig. Ich habe das Ding bezahlt, dazu gehören auch die Papiere - wie beim Auto. Mir den Verkauf durch die Hintertür verbieten zu wollen, finde ich fragwürdig.
    Liebe Grüße sendet Julia

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