Ergebnis 1 bis 20 von 10001

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #11
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
    Registriert seit
    13.10.2012
    Beiträge
    13.787
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    Geändert von Sailking99 (03.11.2020 um 12:55 Uhr)
    There is no Exit, Sir.

Ähnliche Themen

  1. !! DER Rennradfaden...!!
    Von Veritas im Forum Off Topic
    Antworten: 10001
    Letzter Beitrag: 22.08.2020, 21:58

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •