Das hat einen rechtlichen Hintergrund. Die Feuerwehr darf als kommunale Einrichtung nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten. Selbiges gilt beispielsweise auch für Türöffnungen ohne Gefahr im Verzug. Wenn einem die Tür zufällt und drinnen ist der Herd noch an, kommt nach wie vor die Feuerwehr, wenn einem aber zuzumuten ist, eine Stunde oder zwei auf den Schlüsseldienst zu warten, darf die Feuerwehr nicht tätig werden.