Die MWSt ist für alle, ausser dem Endkunden, ein durchlaufender Posten. Von daher wäre es eine Frechheit des Autohändlers auf den Gesamtpreis inkl. 19% zu bestehen. Er hat seine Marge und Gewinn im Nettopreis, die Steuer gibt er 1:1 an sein Finanzamt weiter (Vorsteuerabzug jetzt mal aussen vor).
Also sollte auf der RG dann der Nettopreis zzgl. 16% stehen, wenn Lieferung und Zahlung zwischen Juni und Dezember 2020 fallen.

Umgekehrt würde eine MWSt Erhöhung ebenfalls 1:1 weitergegeben.