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  1. #1
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
    Bei mir steht nichts von Umsatzsteuer:

    III. Preise

    Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis für den Kaufgegenstand verändert worden sind. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Erhöht sich der vereinbarte Preis danach um 5 % oder mehr, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten.

    Gruß
    Na dann weißt du ja, wann einzig und allein Preisänderungen zulässig sind:
    Diese sind nur zulässig, wenn die UVP sich ändert und die Lieferung mehr als 4 Monate in der Zukunft ist.

    Ist deine Lieferung in weniger als 4 Monate in der Zukunft, oder ändert sich der UVP nicht, ist keine Preisänderung zulässig.

    Für dich als Endkunden gilt immer der Endpreis. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben in Deutschland.

  2. #2
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von Trici90 Beitrag anzeigen
    Na dann weißt du ja, wann einzig und allein Preisänderungen zulässig sind:
    Diese sind nur zulässig, wenn die UVP sich ändert und die Lieferung mehr als 4 Monate in der Zukunft ist.

    Ist deine Lieferung in weniger als 4 Monate in der Zukunft, oder ändert sich der UVP nicht, ist keine Preisänderung zulässig.

    Für dich als Endkunden gilt immer der Endpreis. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben in Deutschland.
    In welchem Gesetz steht das genau??

  3. #3
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    In welchem Gesetz steht das genau??
    Preisangabenverordnung

  4. #4
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Trici90: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt ja nur, dass stets mit Bruttopreisen geworben werden muss bei Verbrauchern. Geschützt wird der Verbraucher, damit ihm nicht Nettopreise angeboten werden und dann der Preis zzgl. USt gefordert wird. Wenn mit Verbrauchern über Preise verhandelt wird, gilt damit im Zweifel der Bruttopreis als vereinbart. Die PAngV regelt aber nicht, was bei Änderungen der USt nach Vertragsschluss gilt. Da kommt es auf den konkreten Vertrag an. Auch mit Verbrauchern kann ein Preis zuzüglich geltender USt vereinbart werden; das verbietet die PAngV nicht.

    Für die Preise nach dem 1.7. wird es sicher beides geben: Reduktion des Bruttopreises oder eben nicht. Aber da kann ich als Kunde ja entsprechend verhandeln. Ich werde nach dem 1.7. jedenfalls nicht den gleichen Preis für eine Uhr zahlen, wie vor dem 1.7. Die 2,52 % kann der Konzi ja auch jederzeit als Rabatt geben - und hat netto das gleiche wie vorher; insofern sollte das gut verhandelbar sein...
    Geändert von 986boxster (04.06.2020 um 19:57 Uhr)

  5. #5
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Trici90: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt ja nur, dass stets mit Bruttopreisen geworben werden muss bei Verbrauchern. Geschützt wird der Verbraucher, damit ihm nicht Nettopreise angeboten werden und dann der Preis zzgl. USt gefordert wird. Wenn mit Verbrauchern über Preise verhandelt wird, gilt damit im Zweifel der Bruttopreis als vereinbart. Die PAngV regelt aber nicht, was bei Änderungen der USt nach Vertragsschluss gilt. Da kommt es auf den konkreten Vertrag an. Auch mit Verbrauchern kann ein Preis zuzüglich geltender USt vereinbart werden; das verbietet die PAngV nicht.

    Für die Preise nach dem 1.7. wird es sicher beides geben: Reduktion des Bruttopreises oder eben nicht. Aber da kann ich als Kunde ja entsprechend verhandeln. Ich werde nach dem 1.7. jedenfalls nicht den gleichen Preis für eine Uhr zahlen, wie vor dem 1.7. Die 2,52 % kann der Konzi ja auch jederzeit als Rabatt geben - und hat netto das gleiche wie vorher; insofern sollte das gut verhandelbar sein...
    Vermutlich haben wir andere uhrhersteller im Hinterkopf.
    Denn bei Rolex wirst du den gleichen Preis bezahlen.
    Denn der Bruttolistwnpreis wird sich nicht ändern.

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