Original von rudi
das ist nicht Rechtens, die dürfen dir kein Auslaufmodell zum Listenpreis andrehen, müßen dich darauf hinweisen, gibt irgendwo ein Gesetz wie lange ein Artikel liegen darf, um als neu verkauft zu werden.

Mach denen Feuer unterm Arsch, die sollen gefälligst 20% rausrücken, wenn du die Uhr behalten willst.
Ich kenne die Deutsche Gesetzgebung nicht.

Von aussen her ist die Zustimmung zu den Löchern beim Kauf erfolgt.
Konnte man ja sehen, und eine Abmachung über die neueste Version ist nicht zu beweisen. Die Löcher gehören sozusagen zur Verinbarung

Innerlich sind die Mängel (baldige Revision nötig) versteckt, aber wie oben vorgeschlagen zu beheben. Vielleicht liesse sich auch eine Minderung in Höhe von Revisionskosten vereinbaren.

Genauers findest du hier: (Ich bin zu faul, alles zu lesen...)

http://dejure.org/gesetze/BGB (Übersicht), bzw.
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html