Zitat Zitat von bmw-toni Beitrag anzeigen
Die Frage ist auch wie das § 155 StGB Sachwucher Gesetz das sieht. Rolex schreibt einen unverbindlichen Preis.
Ein gewerblich gemeldeter Juwelier verkauft mit 200% Aufschlag?
Nein, das geht natürlich nicht.
Der Juwelier darf, meiner Ansicht nach, als Einziger nicht profitieren. Er profitiert ja von seiner Marge.
Und genau in dem Moment, wenn er der Versuchung erliegt auch von dem Boom profitieren zu wollen, dann wird es schwierig.

Wie es jetzt ist, wenn er privat eine Uhr in seinem Laden kauft und dann weiteverkaufen möchte, das weiß ich nicht.
Aber da gibt´s vielleicht Klauseln seitens Rolex.