Zitat Zitat von yourken Beitrag anzeigen
Gekauft im gut Glauben, d.h, wenn man von einer Nichtverzollung nichts gewusst hat, bzw. aufgrund des günstigen Preises nicht davon ausgehen kann, das die Ware nicht verzollt wurde, ist der Käufer von der Verfolgung befreit.
Alla hopp, dann ist doch Alles gut.


Du wirst ja auch nicht von der SteuFa verfolgt, wenn der Wirt die Ust. für Dein Schnitzel mit Bratkartoffeln nicht abgeführt hat.

Das ist dann auch nicht Dein Problem oder das Problem des Schnitzels, sondern einzig und alleine das des Wirts.

Ist bei Uhren nix anderes.