Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen

5. Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungs-nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
... und hat er die im zumutbaren Rahmen? Das ist ja die große Frage. Wohl kaum. Ich glaube, das kommt tatsächlich auf die jeweilige Versicherung und deren Deckelung an.