Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
Aber der real entstandene Schäden ist doch dann exorbitant größer als der regulierte Betrag?
Und von „Wiederbschaffungswert“ kann dann doch wirklich gar nicht mehr die Rede sein, Jörn?
Der entstandene Schaden ist eine Uhr, die es so nicht mehr gibt und durch eine vergleichbare neue ersetzt wird. Ende!
Willst Du den tatsächlichen Wert, dann bitte extra versichern !