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Hybrid-Darstellung
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17.08.2019, 18:45 #1
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Themenstarter
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17.08.2019, 18:59 #2
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Ein Foto von der Uhr wäre schön, ansonsten Glückwunsch!
lg
Geraldo
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17.08.2019, 19:03 #3
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17.08.2019, 18:59 #4
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17.08.2019, 21:30 #5
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23.08.2019, 17:01 #6
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Frag nach beim Vorstandsvorsitzenden einer Münchener Fußball Aktiengesellschaft. Er hatte offenbar nicht damit gerechnet, dass der Zoll seine zwei Geschenke aus Katar entdeckte. Machte dann wohl knapp 250 T€ Strafzahlung aus. Insofern hier alles richtig gemacht ...
Und Glückwunsch
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25.08.2019, 10:44 #7
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Dann hast du Glück gehabt
Auf meinen ca. 20 Reisen in nicht EU-Länder werde ich sicher im Jahr 2-3 mal kontrolliert und nicht nur das Gepäck, Anfang des Jahres hat mich dann ein Zollbeamter nach meiner Deepsea gefragt, Ländercode Schweiz und hätte ich die Einfuhrunterlagen nicht als Kopie auf meinem Smartphone gehabt, hätte ich die Uhr auch am Flughafen lassen dürfen zusammen mit einer Strafzahlung. Er hat mich dann noch beglückwünscht dass ich die Unterlagen dabei hatte.
Für meine deutschen Uhren habe ich alle Rechnungen als Bild auf dem Smartphone und für die eine Uhr die importiert wurde eben den Zollbescheid wo zu erkennen ist dass ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt habe. Damit bin ich immer auf der sicheren Seite und muss mir keine Gedanken mehr machen.
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18.08.2019, 10:43 #8
Glückwunsch zur Uhr und da Du offensichtlich eingroßes Augenmerk auf die steuerliche Thematik legst nur mal so als Hinweis:
Sofern die Einfuhrbescheide nicht auf Deinen Namen, sondern auf denjenigen ausgestellt sind, der die Uhr in die EU eingeführt hat, sind diese für Dich steuerrechtlich vollkommen wertlos.
Steuerlich maßgeblich für Dich ist eine Rechnung auf Deinen Namen bzw. ein privater Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer. Alles andere ist Altpapier.Peter
Bekennender Längsdenker
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17.08.2019, 18:15 #9
Wobei das rechtlich sicherlich nicht haltbar ist...
Gruß, Christian
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17.08.2019, 18:26 #10
Hmmm. Ich denke, da muss man mal wieder zwischen der 5-jährigen Rolex Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung (in dem Fall nach türkischem Verbraucherschutzrecht) unterscheiden. Das Eine regelt das Gesetz, das Andere ist ein Goodie des Herstellers nach seinen eigenen Bedingungen.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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17.08.2019, 18:45 #11
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17.08.2019, 18:45 #12
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17.08.2019, 18:47 #13
Drauf geschizzen.
Du hast Deine Wunschuhr bekommen. Meinen Glückwunsch und willkommen hier.
Gruß
Oliver
Ein Fußpilz hätte auch gereicht!
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17.08.2019, 19:03 #14
Erstmals ... Herzlich Willkommen!
Und mit Deiner Uhr hast Du eine. Der Top-Most-Wanted erworben.
Also, alles richtig gemacht!
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17.08.2019, 19:26 #15
Ja, siehe z.B. hier:
https://www.fratellowatches.com/bewa...019-attendees/Viele Grüße
Florian
"Der Hustle ist real."
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17.08.2019, 21:00 #16
Egal ob die aus der Türkei kommt auf jeden fall, Du hast Eine.
Gratuliere...Gruß Jürgen
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17.08.2019, 23:07 #17
Am Basler Flughafen werden zur Baselworld gezielt Uhren und Schmuck kontrolliert, die Uhr am Handgelenk interessiert dabei niemand. Ich reise einmal pro Woche in die Schweiz ein und noch niemand wollte meine Uhr sehen. Man wird mal nach Waren gefragt, Zigaretten, Alkohol auch wird mal der Koffer geröntgt.
Gruss
Christian
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18.08.2019, 09:12 #18
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Willkommen hier und Glückwunsch zur günstigen, heiß begehrten Uhr. Die Frage zur Garantie würde ja schon beantwortet .
Es grüßt der Bernd
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18.08.2019, 10:01 #19
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Glückwunsch zur begehrten GMT.
Der Zoll hatte uns letzthin wieder kontrolliert. Handgepäck und Koffer wurden geöffnet. Nichts gefunden, weil nichts zu finden war. Die Rolex am Handgelenk hat keinen interessiert.
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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18.08.2019, 16:42 #20
Das ist ja interessant, Peter. Wusste ich auch nicht bisher. Privater Kaufvertrag ist klar. Wenn ich den Kauf in Deutschland auf diesem Weg nachweisen kann, dann kann mir die steuerliche Handhabung im Vorfeld egal sein. Aber auch ohne Kaufvertrag, wenn Die Uhr und die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer anhand der Seriennummern eindeutig identifiziert werden kann, dachte ich, wäre dem genüge getan. Es wird ja das eingeführte Produkt und nicht die temporäre Besitzer besteuert. Wo ist da mein Denkfehler (gewesen)?
Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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