Ne, Peter. Der Michi hat da vollkommen recht. Die Bank hat einen Geldwäschebauftragten, der Meldung macht, wenn der begründete Verdacht der Geldwäsche besteht. Auch bei Verdacht von Straftaten kann die Bank Meldung machen....
Es müssten doch aber einige Banker hier sein, die das noch genauer wissen....
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Hybrid-Darstellung
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06.01.2019, 22:13 #1Viele Grüsse, Jürgen
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06.01.2019, 22:27 #2
OK, das hatte ich außer Acht gelassen, aber auch hier wieder "begründeter Verdacht" und das kann passieren, wenn der Überweisungsgrund nicht eindeutig deklariert ist und wenn ich eben in der Anzahl und Höhe unübliche Überweisungen habe. Ich weiß nicht um was für Summen es geht, aber wer seine Pepsi 16710 verkauft, wird bestimmt nicht vom Geldwäschebauftragten gemeldet

Vielleicht melden sich in der Tat noch ein paar Banker oder "Der Banker"
Gruß, Peter
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