Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
Klar doch Paddy, das Fahrzeug muss die Voraussetzungen des § 3 (2) Elektromobilitätsgesetzes (40 km und/oder < 50gr CO2) erfüllen. Im Ergebnis müssen also die Voraussetzungen zur Zuteilung eines E-Kennzeichens gegeben sein.
Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
........klar ist das entschieden - ist durch den Bundesrat durch. Hab deshalb letzte Woche sofort einen Volvo V60 T8 geordert..........Aber Vorsicht - nicht alle Hybride gehen mit 0,5%.
Dann wirds mit dem V60 T8 aber bissi schwierig. Ich habe erst gestern vom örtlichen Vovlo-Dealer die Ankunft bekommen, dass der V60 T8 nicht unter die 0,5%-Regel fällt, da er elektrisch nur 30 Km Reichweite hat.