Zitat Zitat von heintzi Beitrag anzeigen
So lange der LC aus der EU ist, ist das gar kein Problem.

Bei non EU hilft Dir ein Kaufbeleg eines in der EU ansässigen Verkäufers.

In der Praxis ist es schnurz, weil Dich niemand drauf ansprechen wird.
Ich sag' nur Wuff!


Maingauer

Dein letzter Beitrag hört sich doch vernünftig an.

Ob die erste Rolex nun aus Stahl ist, ist doch worscht.

Wenn Dir Bicolor besser gefällt, steh' Dir nicht selbst im Weg.

Wertstabil ist eine GMT in der Regel immer, wenn Du Dir mal die letzten 60 Jahre betrachtest, die es das Modell gibt. Da musst Du Dich schon sehr anstrengen, die Rolle rückwärts zu machen.

Ob das allerdings noch 60 Jahre so weiter geht, kann Dir keiner sagen. Tendenziell sieht es aber gut aus, dass es so sein wird.

Den LC kannst Du komplett ignorieren, und zwar total. Der hat nämlich mit der Besteuerung Deiner Uhr überhaupt gar nichts zu tun, da auf einer Uhr wie auf keinem Sonstigen Gegenstand eine Steuerlast liegen kann, die liegt nämlich immer beim Verkäufer. Auch deutsche Papiere bzw. Ein deutscher LC lassen keinen Rückschluss auf die angwandte Versteuerung zu.

Einzig und allein maßgeblich dafür ist eine Rechnung eines Händlers respektive ein Kaufvertrag, gerne auch ein privater.

Falls Dir die Wartezeit zu lange ist und vielleicht auch eine gute Gebrauchte für Dich in Frage kommt, empfehle ich Dir diese zuvor hier im Shopping Guide vorzustellen, damit die Profis einen Blick drauf werfen können und Du bei Diner ersten Rolex nicht irgendeinen doofen Fehler begehst.

Beim Kauf beim Konzi kannst Du gar nichts falsch machen, manchmal ist die Lieferzeit auch kürzer als gedacht.