Wenn man sich in dieser Größenordnung nicht mal minimal absichert durch Tresor und/oder Bankschließfach und entsprechenden Versicherungen, dann ist das einfach fahrlässig und nicht entschuldbar.
Und zwar egal, ob es sich da um Uhren oder andere Wertgegenstände oder Bargeld handelt.
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Baum-Darstellung
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31.08.2018, 09:28 #11Servus
Georg
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