Ich habe nicht davon gesprochen, dass der Privatkunde gegen Rolex klagen soll. Dass hier kein Geschäftsverhältnis besteht und somit kein Grund, das ist klar. Aber wie sieht es z.B. mit den Konzis aus, die kein Modell bekommen oder nicht in akzeptabler Menge, und denen die Kunden weglaufen. Dem ein oder anderen Konzi entsteht bestimmt ein Schaden. Dieser lässt sich kaum beziffern, aber jeder Kunde auf dem Graumarkt ist kein Kunde der Konzessionäre. Als Konzessionär wäre ich langfristig schon verärgert bzw. wenig begeistert, wenn meine Kundschaft mit Rolexmodellen kommt, die auf dem Graumarkt erworben wurden. Die können ja in vielen Fällen eins und eins zusammenzählen.
Klar laufen die nicht zum Anwalt, da sie dann ihren Konzessionärsvertrag los sind. Aber es könnten sich ja evtl. einige überlegen dies über eine Organisation ähnlich dem Verbraucherschutz rechtlich klären zu lassen. Wie ginge das aus?
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22.08.2018, 23:34 #11ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (22.08.2018 um 23:41 Uhr)
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