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Thema: Anhörung im Bußgeldverfahren
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13.03.2018, 17:13 #1
Anhörung im Bußgeldverfahren
Hallo Forum,
ich habe erstmals einen Brief "Anhörung im Bußgeldbescheid" bekommen. Ich wurde mit 27km/h (nach Toleranz) außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Punkte habe ich noch keine, geblitzt wurde ich die letzten gut 12 Monate auch nicht.
Meine Frage, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen und wie reagiere ich auf die Anhörung? Soll ich was schreiben, soll ich gestehen oder antworte ich nicht?
Bin für jede Antwort dankbar.
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13.03.2018, 17:21 #2beste Grüße
Christian
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13.03.2018, 17:27 #3
Bezahlen, einen Punkt kassieren, und das (>26km/h) zumindest ein Jahr lang nicht wiederholen.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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13.03.2018, 17:29 #4
Ich danke euch. Antworten brauche ich dann wohl auch nicht, oder?
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13.03.2018, 18:01 #5
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- 883
Ich würde alles tun, um wenigstens zu versuchen, aus der Sache rauszukommen.
Fachanwalt fragen, und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...
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13.03.2018, 18:24 #6
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13.03.2018, 18:31 #7
Ich würds zahlen und gut. Hab ich vor 2 Jahren auch gemacht, als ich außerorts mit 39km/h drüber gelasert wurde.
Der Anhörungsbogen dient meines Wissens dazu, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Dies ist aber ein Recht und keine Pflicht.Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Es grüßt,
Tobias
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13.03.2018, 18:36 #8
Werden die Punkte nach einem oder 2 Jahren gelöscht?
Gruß
Ibi
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13.03.2018, 18:39 #9
Weder noch. Punkte werden, je nach Schwere des Vergehens nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gelöscht, unabhängig davon, ob neue Punkte dazu kamen.
Punkte aus einer Ordnungswidrigkeit werden nach 2,5 Jahren gelöscht.Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Es grüßt,
Tobias
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13.03.2018, 18:43 #10
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13.03.2018, 18:48 #11
Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zu antworten: Nein, nicht reagieren. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung, ohne die Du kein Bußgeld bekommen dürftest.
Sehr wahrscheinlich bekommst Du dann in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du immer noch alles unternehmen, kannst Dich verteidigen, kannst mit der Behörde oder Staatsanwaltschaft dealen, aber es gibt nichts, was Du jetzt tun kannst, was es für Dich besser macht.
Also: Einfach nichts tun. Den meisten fällt das zwar schwer, aber alles andere bringt hier nichtsIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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13.03.2018, 19:17 #12ehemaliges mitgliedGast
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13.03.2018, 19:20 #13
Demnach kannst du beurteilen, dass besagte Radarfalle vorschriftsmäßig platziert war und korrekt funktioniert hat?
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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13.03.2018, 19:22 #14
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13.03.2018, 19:29 #15ehemaliges mitgliedGast
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13.03.2018, 19:47 #16
"Geblitzt" ... eine stationäre Anlage? Bei mobilen Anlagen ist es sicher eher denkbar, Aufbau- oder Anschlussfehler nachzuweisen. Die können natürlich passieren.
Die alteingesessenen "Blitzen", so auf die korrekte Geschwindigkeit kalibriert, sind da schon schwieriger zu überführen, da dem örtlichen Gericht nicht nur die albernen "Wegelagerer"-Beschwerden bestens bekannt sind.
Meist weiß man selbst, ob man zu schnell war oder nicht. Bei Zweifeln: Klappe zu, Anwalt.Geändert von Street Bob (13.03.2018 um 19:49 Uhr)
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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13.03.2018, 19:52 #17
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13.03.2018, 20:06 #18
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Hatte mal eine ähnliche Situation, erinnere mich an die Formulierung "Anhörung im Bußgeldverfahren". Hatte den Text auch dahingehend verstanden dass ich mich nicht äußere und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Stattdessen kam dann nach einiger Zeit die Polizei persönlich um festzustellen wer gefahren ist etc...
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13.03.2018, 22:42 #19
Danke für eure Antworten. Ich werde kein Anwalt einschalten und die Strafe hinnehmen.
Auf den Annhörungsbogen werde ich nicht antworten. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich dies auch nicht, insbesondere wenn die Daten wie in meinem Fall alle stimmen.
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13.03.2018, 22:49 #20
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Über den eigenen Anwalt erst mal Akteneinsicht fordern. Dann einsehen und bewerten.
Grüße,
Sebastian
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