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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Mogli369
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    Anhörung im Bußgeldverfahren

    Hallo Forum,
    ich habe erstmals einen Brief "Anhörung im Bußgeldbescheid" bekommen. Ich wurde mit 27km/h (nach Toleranz) außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Punkte habe ich noch keine, geblitzt wurde ich die letzten gut 12 Monate auch nicht.

    Meine Frage, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen und wie reagiere ich auf die Anhörung? Soll ich was schreiben, soll ich gestehen oder antworte ich nicht?

    Bin für jede Antwort dankbar.

  2. #2
    Deepsea Avatar von chrisom-77
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    Ich habe zwar keine sachdienliche Info, aber diese Seite kennst du?
    beste Grüße
    Christian
    >> Suche Vintage CERTINA DS-2 <<

  3. #3
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Bezahlen, einen Punkt kassieren, und das (>26km/h) zumindest ein Jahr lang nicht wiederholen.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Mogli369
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    Ich danke euch. Antworten brauche ich dann wohl auch nicht, oder?

  5. #5
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    Ich würde alles tun, um wenigstens zu versuchen, aus der Sache rauszukommen.

    Fachanwalt fragen, und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von HD_Klaus
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    Zitat Zitat von Carsten65 Beitrag anzeigen
    Ich würde alles tun, um wenigstens zu versuchen, aus der Sache rauszukommen.
    Ich würde die paar Kröten zahlen und versuchen, 12 Monate lang aufzupassen dass ich nicht wieder mit 26 km/h zu schnell erwischt werde !
    The difference between men and boys is the price of their toys !

    Suche Jubilee-Band für meine 16710

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Zackbumm
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    Ich würds zahlen und gut. Hab ich vor 2 Jahren auch gemacht, als ich außerorts mit 39km/h drüber gelasert wurde.

    Der Anhörungsbogen dient meines Wissens dazu, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Dies ist aber ein Recht und keine Pflicht.
    Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.

    Es grüßt,
    Tobias

  8. #8
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Werden die Punkte nach einem oder 2 Jahren gelöscht?
    Gruß
    Ibi

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von Zackbumm
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    Weder noch. Punkte werden, je nach Schwere des Vergehens nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gelöscht, unabhängig davon, ob neue Punkte dazu kamen.

    Punkte aus einer Ordnungswidrigkeit werden nach 2,5 Jahren gelöscht.
    Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.

    Es grüßt,
    Tobias

  10. #10
    Freccione Avatar von Moin
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    Zitat Zitat von Zackbumm Beitrag anzeigen

    Punkte aus einer Ordnungswidrigkeit werden nach 2,5 Jahren gelöscht.
    Leider nein. Bist Du 41 außerhalb drüber gibts 2 Punkte, die hast Du dann 5 Jahre an der Backe.... Roticht über 1 Sekunde dasselbe.


    Beste Grüße
    Frank

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zu antworten: Nein, nicht reagieren. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung, ohne die Du kein Bußgeld bekommen dürftest.

    Sehr wahrscheinlich bekommst Du dann in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du immer noch alles unternehmen, kannst Dich verteidigen, kannst mit der Behörde oder Staatsanwaltschaft dealen, aber es gibt nichts, was Du jetzt tun kannst, was es für Dich besser macht.

    Also: Einfach nichts tun. Den meisten fällt das zwar schwer, aber alles andere bringt hier nichts
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Carsten65 Beitrag anzeigen
    ... und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...
    So so – stattliche Wegelagerer – interessanter Umgang mit Nichteinhaltung von Regeln.

    BTT: Zahlen – zukünftig an Regeln halten und gut is...

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Demnach kannst du beurteilen, dass besagte Radarfalle vorschriftsmäßig platziert war und korrekt funktioniert hat?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  14. #14
    Zitat Zitat von Carsten65 Beitrag anzeigen
    ...und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...
    Tolle Einstellung.
    77 Grüße!
    Gerhard

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Demnach kannst du beurteilen, dass besagte Radarfalle vorschriftsmäßig platziert war und korrekt funktioniert hat?
    Fasse kurz zusammen:
    Ist die Radarfalle vorschriftsmäßig platziert, so sind es keine Wegelagerer.
    Ist sie unvorschriftsmäßig platziert:
    Sind es Wegelagerer und Tempolimits sind Kann–Vorschriften.

    Hätte ich selbst drauf kommen können...

  16. #16
    Freccione Avatar von Street Bob
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    "Geblitzt" ... eine stationäre Anlage? Bei mobilen Anlagen ist es sicher eher denkbar, Aufbau- oder Anschlussfehler nachzuweisen. Die können natürlich passieren.
    Die alteingesessenen "Blitzen", so auf die korrekte Geschwindigkeit kalibriert, sind da schon schwieriger zu überführen, da dem örtlichen Gericht nicht nur die albernen "Wegelagerer"-Beschwerden bestens bekannt sind.
    Meist weiß man selbst, ob man zu schnell war oder nicht. Bei Zweifeln: Klappe zu, Anwalt.
    Geändert von Street Bob (13.03.2018 um 19:49 Uhr)
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  17. #17
    Zitat Zitat von Dr. h.c. Albern Beitrag anzeigen
    Fasse kurz zusammen:
    Ist die Radarfalle vorschriftsmäßig platziert, so sind es keine Wegelagerer.
    Ist sie unvorschriftsmäßig platziert:
    Sind es Wegelagerer und Tempolimits sind Kann–Vorschriften.

    Hätte ich selbst drauf kommen können...
    Du weisst doch, vor der eigenen Tür wollen alle Ihre 30 km/h oder noch besser Spielstrasse haben, aber in allen anderen Strassen lauern Wegelagerer.
    gruß Jörg

  18. #18
    Submariner
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    Hatte mal eine ähnliche Situation, erinnere mich an die Formulierung "Anhörung im Bußgeldverfahren". Hatte den Text auch dahingehend verstanden dass ich mich nicht äußere und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Stattdessen kam dann nach einiger Zeit die Polizei persönlich um festzustellen wer gefahren ist etc...

  19. #19
    Yacht-Master Avatar von Mogli369
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    Themenstarter
    Danke für eure Antworten. Ich werde kein Anwalt einschalten und die Strafe hinnehmen.
    Auf den Annhörungsbogen werde ich nicht antworten. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich dies auch nicht, insbesondere wenn die Daten wie in meinem Fall alle stimmen.

  20. #20
    Yacht-Master
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    Über den eigenen Anwalt erst mal Akteneinsicht fordern. Dann einsehen und bewerten.
    Grüße,
    Sebastian

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