"Geblitzt" ... eine stationäre Anlage? Bei mobilen Anlagen ist es sicher eher denkbar, Aufbau- oder Anschlussfehler nachzuweisen. Die können natürlich passieren.
Die alteingesessenen "Blitzen", so auf die korrekte Geschwindigkeit kalibriert, sind da schon schwieriger zu überführen, da dem örtlichen Gericht nicht nur die albernen "Wegelagerer"-Beschwerden bestens bekannt sind.
Meist weiß man selbst, ob man zu schnell war oder nicht. Bei Zweifeln: Klappe zu, Anwalt.
Ergebnis 21 bis 37 von 37
Thema: Anhörung im Bußgeldverfahren
Hybrid-Darstellung
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13.03.2018, 19:47 #1
Geändert von Street Bob (13.03.2018 um 19:49 Uhr)
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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13.03.2018, 20:06 #2
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Hatte mal eine ähnliche Situation, erinnere mich an die Formulierung "Anhörung im Bußgeldverfahren". Hatte den Text auch dahingehend verstanden dass ich mich nicht äußere und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Stattdessen kam dann nach einiger Zeit die Polizei persönlich um festzustellen wer gefahren ist etc...
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13.03.2018, 22:42 #3
Danke für eure Antworten. Ich werde kein Anwalt einschalten und die Strafe hinnehmen.
Auf den Annhörungsbogen werde ich nicht antworten. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich dies auch nicht, insbesondere wenn die Daten wie in meinem Fall alle stimmen.
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13.03.2018, 22:49 #4
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Über den eigenen Anwalt erst mal Akteneinsicht fordern. Dann einsehen und bewerten.
Grüße,
Sebastian
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13.03.2018, 23:40 #5
ich würde immer versuchen, über einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt Akteneinsicht zu erreichen;
zig Prozent der Messungen enthalten angreifbare Fehler;
Und:
Wegelagerer sind das nicht; Dummes Rasen, gerade in der Stadt, gehört sich nicht.....( meine Meinung)
( Wo es aber geht, da heize ich auch mal ordentlich gerne)
good Luck....Gruß Harald
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14.03.2018, 07:33 #6ehemaliges mitgliedGast
Sehe ich grundsätzlich auch so Michi...
... nur die Tatsache an sich, dass der Statt, der seine Regeln kontrolliert, als Wegelagerer tituliert wird, ist imho nicht der richtige Ansatz.
Kommt hinzu, dass ich weiß, ch war in dem Rahmen zu schnell, würde ich zu meinem Fehler stehen und bezahlen.
Aber jeder wie er mag...
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14.03.2018, 12:59 #7
wenn aus Deiner Sicht alles korrekt ist, zahlen und eine Lehre daraus ziehen.
Gruß Hans
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14.03.2018, 14:10 #8
Es wurde ja eigentlich schon alles gesagt. Auf die Anhörung brauchst Du, wenn die Daten zutreffen, nicht reagieren. Unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung und der PTB ist es nicht mehr wirklich einfach, die Ordnungsmäßigkeit einer Messung mittels standardisierter Messverfahren zu erschüttern. Die stressfreieste Lösung ist es wirklich zu zahlen. Ein Fahrverbot wird es ebenfalls nicht geben, da Du im letzten Jahr nicht bereits mit mindestens 26 km/h geblitzt wurdest.
Cheers,
Nils
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11.04.2018, 09:28 #9
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Interessante Sichtweisen und Kommentare hier...
Ich bin Vielfahrer mit ca. 90.000 km im Jahr und bemühe mich sehr die Regeln einzuhalten,
jedoch erwischte es mich auch immer mal wieder, dass ich mit 1-3 km/h zu schnell in die
Punkte gerutscht bin. Alle Verstöße bei mir auf der Autobahn...
Nach der Einführung des neuen Punktesystems vor einigen Jahren wurde ein Erreichen der
kritischen 8-Punkte Grenze noch viel schneller möglich, als die 18 Punkte zuvor.
Um meinen Führerschein zu behalten, muss ich gegen jeden Bußgeldbescheid in Widerspruch
gehen und ca. bei 20 % der Verfahren gab es Messfehler oder mit dem Richter war ein Deal
möglich.
Schon ein doofer Unfall mit einem geringfügig Verletzten kann schlagartig zu vielen Punkten
führen und als beruflicher Vielfahrer braucht man den Lappen, kann sonst die Existenz bedrohen.
Daher immer Widerspruch und vor allem eine Verkehrsrechtsschutz haben...Unterstelle nie Bösartigkeit,
wo Dummheit als Erklärung ausreicht.
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26.04.2018, 18:25 #10
Wir könnten ja auch einen Dauerthread aufmachen hier...
Heute kam das Briefchen mit der "Anhörung" auch bei mir, 27 kmh, ärgerlich, da ich die Strecke täglich fahre,allerdings die Baustelle nicht auf dem Schirm hatte.
Jetzt warte ich mal ab, leider habe (und brauchte) ich bisher noch keine Rechtsschutzversicherung...Das wird sich jetzt ändern...
Hat jemand für den Fall der Fälle einen Anwalt für Verkehrsrecht den er empfehlen kann? Mit welchen Kosten (ca) kann man rechnen?
edit sagt: hat jemand Erfahrungn mit geblitzt.de? Kann mir zwar nicht vorstellen dass diese "vollautomatisierte" Überprüfung wirklich einen guten Anwalt ersetzt, aber man lernt ja nie aus...Geändert von Riot (26.04.2018 um 18:26 Uhr)
Beste Grüße, Raphael
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26.04.2018, 18:49 #11
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Empfehle "pimp". Ist auch in Wiesbaden.
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27.04.2018, 13:56 #12
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26.04.2018, 20:19 #13
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- 8.006
Punkte, wo du oder dein Anwalt ansetzen können:
- Datum und Zeit der Inbetriebnahme
- genaue Standortbezeichnung mit Messrichtung
- Bezeichnung des Messsystems mit Dokument der letzten Eichung
- Bestätigung der Kontrolle der erfolgreichen Durchführung der Funktionstests
- Registrierung der wichtigsten Parameter (z. B. Sensorabstand, Bildintervallzeit, Fixdistanz, Geschwindigkeitslimite variabel oder fest usw.)
- Verantwortliche Kontrollperson (Name oder deutlich lesbare Unterschrift)
Der Papierkram zum ordentlichen Betrieb eines Blitzers wird - nicht nur in der Schweiz - oft unterschätzt
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26.04.2018, 19:34 #14
Ich habe 80€ plus 28€ Bearbeitungsgebühr bezahlt. Und einen Punkt gab es noch obendrauf.
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26.04.2018, 19:56 #15
Jo, 80 Euro sind der Regelsatz. Mindestgebühr von 25 Euro drauf und 3,50 Pauschale für die Zustellung. Bei Voreinstellungen gibt es idR noch einen Aufschlag. Unsere hiesige Bußgeldstelle erhöht um 20 Euro pro Voreinstellung.
Von Massenanwälten würde ich dringend abraten. Schriftsätze sind standardisiert und wenig on point und die Terminsvertretungen nur bedingt engagiert – so meine bisherige Erfahrung.
Raphael, wenn ich vorab mal runterschauen soll, bevor Du einen Verteidiger mandatierst, melde Dich gern.Cheers,
Nils
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26.04.2018, 22:32 #16
Das kann nur der anwalt beanstanden oder?
Gruß
Ibi
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26.04.2018, 22:42 #17
Nö, das dürftest Du auch selber.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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