Hey,
mich würde mal interessieren wie die Lage rechtlich aussieht, also wenn man den gleichen Fehler 2 oder 3 mal an seinem 3235er Werk hat, und dann z.B. das 3 mal der Fehler nach Ablauf der regulären Garantie auftritt, der 2. Vorfall aber keinen regulären Garantiezeitraum her is. Ich hoffe man versteht was ich meine.
Eigentlich is das was Rolex da mit den Kunden macht nicht in Ordnung.
Ich weiß, man muss ja keine Rolex kaufen, aber darum geht es ja nich. Ich hatte das Problem an einer 126710/Pepsi, an der Seadweller43, an der Deepsea und an einer SubDate. Ich für meinen Teil hab mich von allen 3235er Uhren getrennt und bin zurück auf das 3135er und noch ältere Uhren gegangen. Seit dem hab ich auch absolut kein Verlangen mehr beim Konzi bezüglich neuer Modelle vorzusprechen. Sehr viel entspannter muss ich sagen.

Gruß,
Adi

Zitat Zitat von Edmundo Beitrag anzeigen
Schwierig. Wenn Du weisst, was gemacht/repariert wurde und es derselbe Fehler wieder ist, dann ja. Weisst Du aber nicht. Und wenn es eine andere Ursache hat, dann nicht. Auf Gangwerte an sich ist kein Garantieanspruch, wie auch auf Fahrbereitschaft eines Autos nicht. Auf Komponenten/Bauteile/Werk schon. Aber so wie ich es verstehe sagt Rolex nicht was gemacht wurde. Und das macht es schwierig.