Zitat Zitat von Lenox Beitrag anzeigen
Denn wenn es keine EU Papiere gibt musste die Uhr auch einmal versteuert werden, ansonsten macht sich ja auch der Händler strafbar!!
Oberlehrermodus ein

Quatsch, vor wie nach dem Komma.

Wenn z. B. ich in den USA lebe, mir dort eine Uhr Kaufe und nach einiger Zeit nach D zurückkomme, ist das sogenanntes "Übersiedlungsgut" und frei von EUSt. und Zöllen.

Und wenn ich als Juwelier eine Uhr Ankaufe und eine ordnungsgemäße Ankaufrechnung vom Verkäufer erhalte, ist für mich als Juwelier alles ok. Auch wenn der Verkäufer die Uhr zuvor im Strumpf durch die Zollkontrolle geschmuggelt hat. Die Steuerlast liegt nicht auf dem Objekt.

Oberlehrermodus aus



Zitat Zitat von stephanium Beitrag anzeigen
Leute, ich mach jetzt keine Bilder mehr von Karte, Punzen und Zeugs, ich brauche Ruhe.
Hatte ein phantastisches Member an meiner Seite und kann in Ruhe die beiden Feiertage
Geniessen. Mein Schlaf war diese Nacht eher „mässig“.