Bist Du sicher, dass die MwSt vom Nutzungsausfall abgezogen haben? Das wäre unzulässig.
Es kann aber auch sein, dass Sie Dir den Nutzungsausfall eine Klasse tiefer auszahlen, aufgrund des Alters des Fahrzeuges. Das wäre erlaubt.
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06.09.2017, 10:20 #16Gruß, Erik
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