Hallo Zusammen
Bei meinen Eltern hat es ziemlich schlimm gehagelt und die ganzen Häuser in der Gegend wurden beschädigt. Die Versicherung war damals total ausgelastet und konnte nicht sofort einen Gutachter vorbei schicken. Mein Vater wurde gebeten Offerten von Handwerkern einzuholen. Auf dieser Grundlage (Offerten der Handwerker) und eines Kurzgutachten (der Gutachter kam später kurz vor Ort vorbei) wurde der Schaden bewilligt. Mein Vater gab die Reparaturen in Auftrag.
Der Schaden ist repariert, die Rechnungen wurden von meinem Vater bezahlt und nach langem hin und her mit der Versicherung (das ist eine andere Geschichte) wurden die Rechnungen von der Versicherung akzeptiert und meinem Vater gutgeschrieben. Allerdings wurde dabei die MwSt. von den Rechnungsbeträgen abgezogen.
Ich kenne dieses Vorgehen bei KFZ Schäden wenn man sich die Schadensumme auf Grund des Kostenvoranschlages auszahlen lässt und dann selber entscheidet ob man ihn reparieren lässt oder nicht. Allerdings ist dies hier meiner Meinung nach ein anderer Fall. Der Schaden wurde repariert und die Rechnungen von meinem Vater (inkl. MwSt.) beglichen.
Ist die Versicherung berechtigt in diesem Fall die MwSt. abzuziehen?
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Thema: Versicherungsleistung MwSt
Baum-Darstellung
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07.11.2015, 09:44 #1
Versicherungsleistung MwSt
Gruss Wolfgang
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