Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall. Für den Nutzungsausfall meines PKW während der Reparaturdauer hat mir die Versicherung des Unfallgegners nun den im Gutachten für die Zeitraum genannten Betrag ausgezahlt. Allerdings unter Abzug der Mehrwertsteuer. Ist das so üblich?
Danke!
Gruß
Mark
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Hybrid-Darstellung
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15.08.2017, 19:12 #1
Nutzungsausfallerstattung ohne MwSt?
"... ein Auto ist erst schnell genug, wenn Du morgens davor stehst und Angst hast, es aufzuschließen ..." (W. Röhrl)
***Most motorcycle problems are caused by the nut that connects the handlebars to the saddle***
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15.08.2017, 19:23 #2
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War der Wagen denn in der Werkstatt?
Geändert von habepe (15.08.2017 um 19:24 Uhr)
Es grüßt der Bernd
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15.08.2017, 19:29 #3
Ja, wurde gem. Gutachten repariert. Nur einen Leihwagen habe ich halt nicht in Anspruch genommen sondern mir den Nutzungsausfall gem. Gutachten auszahlen lassen.
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15.08.2017, 19:31 #4
D.h. die Umsatzsteuer für die Reparatur hast Du bezahlt und erstattet erhalten, und jetzt geht es nur um die Umsatzsteuer beim Nutzungsausfall? Also Umsatzsteuer bei dem Tagessatz?
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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15.08.2017, 19:32 #5
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Habe noch nie davon gehört, dass nur netto ausgezahlt wird. Ist der Nutzungsausfall denn netto/brutto im Gutachten aufgeführt?
Es grüßt der Bernd
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15.08.2017, 19:33 #6
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15.08.2017, 19:34 #7
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15.08.2017, 19:57 #8
Die Reparaturkosten sind im Gutachten inkl. MwSt. aufgeführt. Die Reparatur habe ich durchführen lassen und damit auch die MwSt. gezahlt. Soweit alles i. O. Den mir für die Zeit der Reparatur zustehenden Ersatzwagen habe ich nicht in Anspruch genommen und mir stattdessen lieber den Nutzungsausfall auszahlen lassen. Im Gutachten stehen hierfür 85€/Tag. Ob mit oder ohne MwSt ist nicht ausgeführt. Ich denke aber mal der Betrag ist inkl. MwSt.
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15.08.2017, 20:01 #9
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Dann müsstest Du auch für jeden Tag, den der Wagen nicht zur Verfügung stand, 85€ bekommen.
Es grüßt der Bernd
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15.08.2017, 23:11 #10
Umsatzsteuer nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Steht zumindest so im BGB, siehe § 294, Abs. 2, letzter Satz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.htmlCiao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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16.08.2017, 07:31 #11
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Die Pauschale für den Nutzungsausfall wird ja nur gezahlt, wenn der Geschädigte auf einen Leihwagen verzichtet. So gesehen also doch eine fiktive Abrechnung. Wie soll denn da eine Steuer anfallen?
Es grüßt der Bernd
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16.08.2017, 07:58 #12
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16.08.2017, 07:49 #13
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Ist die Frage denn nicht die, ob du Vorsteuerabzugsberechtigt bist?
Denn falls ja, wird dir die Versicherung nur netto ersetzen, denn den Steuerbetrag kannst du dir ja grds. zurückholen.
Mit anderen Worten, die dir in Rechnung gestellte USt wäre bei Vorsteuerabzugsberechtigung für dich ein durchlaufender Posten, von daher kein Grund für die Versicherung dir hier was zu ersetzen.
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16.08.2017, 08:12 #14
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Nochmal: Der Betrag ist ein Pauschalbetrag festgelegt in einer Tabelle; da gibt es nicht netto/brutto !
Es grüßt der Bernd
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16.08.2017, 09:34 #15
Und du hast ja auch keinen Beleg mit dem du die MwSt zurück bekommst. Normal ist der Nutzungsausfall netto=brutto
Fordere die Differenz ein, plus die Telefon/Portokosten Pauschale die Dir auch zusteht.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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06.09.2017, 10:20 #16
Bist Du sicher, dass die MwSt vom Nutzungsausfall abgezogen haben? Das wäre unzulässig.
Es kann aber auch sein, dass Sie Dir den Nutzungsausfall eine Klasse tiefer auszahlen, aufgrund des Alters des Fahrzeuges. Das wäre erlaubt.Gruß, Erik
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