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Hybrid-Darstellung
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09.08.2017, 11:39 #1Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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09.08.2017, 11:04 #2
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Jau Hannes, aber aus der Sicht von dem Geschädigten lag doch nichts vor?! Ich geh davon aus, dass das Auto in Ordnung und Schadens frei war und auch während der Reparatur keine "Verschleiß Teile" o. ä verbaut wurden.
Daher wären mehr Details von Vorteil ob schon ein Vorschaden dagewesen ist.Geändert von NOmBre (09.08.2017 um 11:06 Uhr)
Gruß,
Dominik
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09.08.2017, 11:40 #3
Nun ja, der Begriff "Unfallwagen" ist doch glaub genau definiert. Einen Heckschaden, mit Austausch des Stoßfängers ohne weitere Karosseriearbeiten würde ich jetzt nicht als "Unfallwagen" sehen.
Ist der Zustand "Unfallwagen" jedoch gegeben, würde ich eine Wertminderung ansetzen.
Edit: Das Fahrzeug ist allerdings nicht mehr als "unfallfrei" zu deklarieren, von daher würde ich die Wertminderung auf jeden Fall anstrengen.
Dazu muss man jetzt auch keinen Rechtstreit vom Zaun brechen. Ein freundliches Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter oder eine entsprechende Email könnten hier weiterhelfen.Geändert von Moonwalker (09.08.2017 um 11:47 Uhr)
LG
Günni
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09.08.2017, 18:24 #4
Würde ebenfalls versuchen ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.
Hat mir schon oft geholfen das Problem aus der Welt zu schaffen...LG Deni
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