Nun ja, der Begriff "Unfallwagen" ist doch glaub genau definiert. Einen Heckschaden, mit Austausch des Stoßfängers ohne weitere Karosseriearbeiten würde ich jetzt nicht als "Unfallwagen" sehen.
Ist der Zustand "Unfallwagen" jedoch gegeben, würde ich eine Wertminderung ansetzen.
Edit: Das Fahrzeug ist allerdings nicht mehr als "unfallfrei" zu deklarieren, von daher würde ich die Wertminderung auf jeden Fall anstrengen.
Dazu muss man jetzt auch keinen Rechtstreit vom Zaun brechen. Ein freundliches Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter oder eine entsprechende Email könnten hier weiterhelfen.
Ergebnis 21 bis 24 von 24
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09.08.2017, 11:39 #21
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09.08.2017, 11:40 #22
Geändert von Moonwalker (09.08.2017 um 11:47 Uhr)
LG
Günni
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09.08.2017, 18:24 #23
Würde ebenfalls versuchen ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.
Hat mir schon oft geholfen das Problem aus der Welt zu schaffen...LG Deni
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10.08.2017, 13:38 #24
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