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  1. #21
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von Masta_Ace Beitrag anzeigen
    jetzt nen Unfallwagen. Dass das wertmindernd ist, ist auch klar.
    Deswegen die Frage, ob Du ein Gutachten hast erstellen lassen, in dem die Wertminderung aufgeführt wird, oder nur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  2. #22
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Nun ja, der Begriff "Unfallwagen" ist doch glaub genau definiert. Einen Heckschaden, mit Austausch des Stoßfängers ohne weitere Karosseriearbeiten würde ich jetzt nicht als "Unfallwagen" sehen.
    Ist der Zustand "Unfallwagen" jedoch gegeben, würde ich eine Wertminderung ansetzen.


    Edit: Das Fahrzeug ist allerdings nicht mehr als "unfallfrei" zu deklarieren, von daher würde ich die Wertminderung auf jeden Fall anstrengen.
    Dazu muss man jetzt auch keinen Rechtstreit vom Zaun brechen. Ein freundliches Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter oder eine entsprechende Email könnten hier weiterhelfen.
    Geändert von Moonwalker (09.08.2017 um 11:47 Uhr)
    LG
    Günni

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Würde ebenfalls versuchen ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.
    Hat mir schon oft geholfen das Problem aus der Welt zu schaffen...
    LG Deni

  4. #24
    Daytona
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Wenn die Sache eh schon gelaufen ist....

    Ist das Auto noch fahrbereit? Dann würde ich dazu raten, die Differenz von 1,8k€ auszahlen zu lassen und den Schaden so günstig wie möglich bei einer freihen Werkstatt beheben zu lassen. Im Idealfall bleibt dann sogar noch was von der Kohle übrig.
    Wenn du nach KVA abrechnest, bekommst du aber nur 1.512,61 ausgezahlt - also 1.800 abzügl. MWSt.

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