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  1. #21
    Day-Date Avatar von eri
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    RE: Uhrenkauf/ -verkauf mit oder ohne Kaufvertrag?

    meine Erfahrung:
    seriöse Händler auf Börsen oder ähnlichen "Veranstaltungen" stellen eine Quittung, bzw. Kaufbeleg aus, damit nach EU-Recht Gewährleistung, keine Garantie.
    Von den anderen Händlern lieber die Finger lassen !

    Gruss
    Wir leben weit über unsere Verhältnisse aber noch lange nicht standesgemäß......

    Wolfgang

  2. #22
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von newharry
    Aber das BGB hoffentlich schon
    LOL. Aber Hallo!
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #23
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Aber das BGB hoffentlich schon
    LOL. Aber Hallo!
    Na, da ist ja endlich der Experte - was ist denn da so einschlägig? §§ 438, 474 und 475 lachen mich da an ...
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  4. #24
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von newharry
    Na, da ist ja endlich der Experte
    HAHA! Ich lach' später....

    474/475 is ja wieder Verbrauchsgüterkauf. Also Unternehmer / Verbraucher.

    Aber 438 trifft's schon ganz gut...
    Gruß Percy



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  5. #25
    Daytona
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    Also doch nix gefunden?
    Viele Grüße,
    Eiko.

  6. #26
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Na, da ist ja endlich der Experte
    HAHA! Ich lach' später....

    474/475 is ja wieder Verbrauchsgüterkauf. Also Unternehmer / Verbraucher.

    Aber 438 trifft's schon ganz gut...
    Na, damit hast Dich ja schon qualifiziert:



    Habe jetzt mal kurz hineingesehen - fremdes Rechtssystem ist aber nicht so einfach zu durchschauen

    Sieht für mich aber auf den ersten Blick so aus:

    Beim Verbrauchsgüterkauf ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (§ 438 Abs 1 Z 3 BGB) bzw bei gebrauchten Verbrauchsgütern von 1 Jahr (§ 475 Abs 2) nicht abdingbar - unter Privaten hingegen schon (§ 474 Abs 1 e contrario) ... die Unterscheidung zum Verbrauchsgüterkauf ist ja auch für die Beweislast (§ 476) von Bedeutung!
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

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