Die Telekom hat in ihren AGBs die Obergrenze der "Entschädigung" bei nicht innerhalb der vereinbarten SLAs behobenen Störungen bei Businessanschlüssen festgelegt - bei unserer letzten Störung mit mehrtägigem Ausfall waren es dann gigantische 25,13 Euro netto je ausgefallener Leitung. Aber ob das hier dann überhaupt greift, ist mehr als fraglich - letzten Endes ist es keine Störung sondern eine Kündigung. Und den Nachweis zu erbringen, dass das Kündigungsschreiben der Telekom tatsächlich niemals versendet wurde, dürfte vermutlich schwierig werden. Wurde es versendet aber nicht zugestellt, wen will man denn dann verantwortlich machen? Umsatzverlust geltend machen stelle ich mir auch schwierig vor. Hat man wirklich einen Verlust, weil das Kartenterminal nicht funktionierte oder könnte man auch davon ausgehen, dass ein interessierter Kunde in diesem Fall zuzumuten wäre, einen Geldautomat aufzusuchen und die Ware bar zu bezahlen? Vermutlich muss ich mir als Unternehmer, der durch den Ausfall des Terminals einen erheblichen Schaden hat, die Frage gefallen lassen, warum ich genau dieses Gerät nicht redundant abgesichert habe. Sehr viele "wäre" und "wenn" und ein Jurist bin ich auch nicht - aber ich schätze nach meinen Erfahrungen mit der Telekom die Wahrscheinlichkeit auf Schadensersatz sehr gering. Denke nicht, dass es den ganzen Streß dann wert sein wird.![]()
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09.12.2016, 23:03 #11Gruß,
Michael
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