Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Gesperrter User
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    Welche Versicherung ist zuständig?

    In der über mir liegenden Wohnung ist die Siliconfuge der Badewanne undicht geworden, so das sich langsam in meinem darunter liegendem Bad Stockflecken gebildet haben. Beides sind Eigentumswohnungen. Welche Versicherung tritt hier ein?
    Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft oder die Haft oder Hausratversicherung der Verursacherin.

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Sicher, dass das keinen anderen Grund hat? Ich kann mir fast gar nicht vorstellen, dass da solche Wassermengen durchkommen, die ausreichend sind die Decke zu durchdringen. Die paar Tropfen Spritzwasser dürften das kaum schaffen. Eine Silikonfuge steht ja nicht unter Wasser.

    Da ist wohl eher mal die Wanne übergelaufen.
    Geändert von Spacewalker (30.09.2016 um 20:41 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Gebäudeversicherung.
    Undichte Silikonfugen ist ein bekanntes und leidiges Thema.
    Besten Gruß
    Achim

  4. #4
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Sicher, dass das keinen anderen Grund hat? Ich kann mir fast gar nicht vorstellen, dass da solche Wassermengen durchkommen, die ausreichend sind die Decke zu durchdringen. Die paar Tropfen Spritzwasser dürften das kaum schaffen. Eine Silikonfuge steht ja nicht unter Wasser.

    Da ist wohl eher mal die Wanne übergelaufen.

    Ich könnte meinen Finger in einer Ecke durchstecken, über mehrere Jahre reicht das schon.

    Vielen Dank.

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    BTW: Warum dichtet man es dann nicht direkt ab und lässt es mehrere Jahre so "offen"?

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Sehe ich anders oder gibt es jetzt eine Silikonfugenkaputtgehversicherung? In der Gebäudeversicherung ist normal eine Leitungswasserversicherung beinhaltet. Da es sich hier aber nicht um einen LW Schaden handelt, sind die raus.

    Ich sehe hier einen Haftpflichtschaden (sofern du Eigentümer bist) verursacht durch den Nutzer der Wohnung über dir.
    Auch die ETG Haftpflicht ist raus da Eigenschäden nicht versichert sind. Bist du Eigentümer oder Mieter?
    LG
    Günni

  7. #7
    Steve McQueen
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    Silikonfugen sind Wartungsfugen.
    VG
    Udo

  8. #8
    Gesperrter User
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    Ich bin Eigentümer. Genau wegen der Wartungsfugen frage ich mich welche Versicherung zuständig ist. Die ältere Dame über mir, die wie gesagt auch Eigentümerin ist, hat die Siliconfuge selbst erneuert wie ich gestern erfahren habe.
    Ich bin selbst Installateur von von Beruf, so etwas ist mir noch nicht untergekommen.

  9. #9
    Milgauss
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    Wie schon geschrieben, die Haftpflicht der Dame oben

  10. #10
    Freccione Avatar von lachender
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    Zitat Zitat von Achim993 Beitrag anzeigen
    Gebäudeversicherung.
    Undichte Silikonfugen ist ein bekanntes und leidiges Thema.
    Besten Gruß
    Achim
    genauso. ist ein bekanntrs problem. Die GB-VS zahlt den Nässeschaden (Desinfektion, Streichen, Trocknen) und die ETW-Eigentümerin muss die Silikonfugen auf eigene Rechnung erneuern und das wird i.d.R. nicht von der GB-VS übernommen (Fugen erneuern).
    gruß lachender

  11. #11
    Daytona Avatar von nominator
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    Silikon ist ein Füllmittel, kein Dichmittel, von daher kann man mit Silikon kein Wasser permanent aufhalten.
    Beste Grüße,
    Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow, aka Loriot.

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich bin gespannt, ob es bezüglich der Versicherungsfrage noch ein eindeuriges Ergebnis gibt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Sea-Dweller
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    Ich und lachender haben das eindeutige Ergebnis oben geschrieben.
    Gibt m.E. beim LG Düsseldorf ein altes Urteil dazu.

    Meld es der Gebäudeversicherung und gut ist.
    Ansonsten melde Dich bei mir.

    Es grüßt
    der Achim

  14. #14
    Freccione Avatar von rudi
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    Hi,

    ich hatte einen Wasserschaden durch Silikonfuge im Haus, die Gebäudeversicherung hat es anstandslos übernommen.
    Gruß Rudi

  15. #15
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von nominator Beitrag anzeigen
    Silikon ist ein Füllmittel, kein Dichmittel, von daher kann man mit Silikon kein Wasser permanent aufhalten.
    Kommt halt auf's Silikon an. Sonst müssten alle Heim-Aquarien auslaufen.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Genau so ist es.


    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    genauso. ist ein bekanntrs problem. Die GB-VS zahlt den Nässeschaden (Desinfektion, Streichen, Trocknen) und die ETW-Eigentümerin muss die Silikonfugen auf eigene Rechnung erneuern und das wird i.d.R. nicht von der GB-VS übernommen (Fugen erneuern).
    Gruß Tom

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