Sicher, dass das keinen anderen Grund hat? Ich kann mir fast gar nicht vorstellen, dass da solche Wassermengen durchkommen, die ausreichend sind die Decke zu durchdringen. Die paar Tropfen Spritzwasser dürften das kaum schaffen. Eine Silikonfuge steht ja nicht unter Wasser.
Da ist wohl eher mal die Wanne übergelaufen.
Ergebnis 1 bis 16 von 16
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30.09.2016, 20:24 #1
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Welche Versicherung ist zuständig?
In der über mir liegenden Wohnung ist die Siliconfuge der Badewanne undicht geworden, so das sich langsam in meinem darunter liegendem Bad Stockflecken gebildet haben. Beides sind Eigentumswohnungen. Welche Versicherung tritt hier ein?
Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft oder die Haft oder Hausratversicherung der Verursacherin.
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30.09.2016, 20:39 #2
Geändert von Spacewalker (30.09.2016 um 20:41 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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30.09.2016, 20:44 #3
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Gebäudeversicherung.
Undichte Silikonfugen ist ein bekanntes und leidiges Thema.
Besten Gruß
Achim
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30.09.2016, 20:48 #4
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30.09.2016, 20:54 #5
BTW: Warum dichtet man es dann nicht direkt ab und lässt es mehrere Jahre so "offen"?
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30.09.2016, 21:11 #6
Sehe ich anders oder gibt es jetzt eine Silikonfugenkaputtgehversicherung? In der Gebäudeversicherung ist normal eine Leitungswasserversicherung beinhaltet. Da es sich hier aber nicht um einen LW Schaden handelt, sind die raus.
Ich sehe hier einen Haftpflichtschaden (sofern du Eigentümer bist) verursacht durch den Nutzer der Wohnung über dir.
Auch die ETG Haftpflicht ist raus da Eigenschäden nicht versichert sind. Bist du Eigentümer oder Mieter?LG
Günni
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30.09.2016, 21:18 #7
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Silikonfugen sind Wartungsfugen.
VG
Udo
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30.09.2016, 21:32 #8
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Ich bin Eigentümer. Genau wegen der Wartungsfugen frage ich mich welche Versicherung zuständig ist. Die ältere Dame über mir, die wie gesagt auch Eigentümerin ist, hat die Siliconfuge selbst erneuert wie ich gestern erfahren habe.
Ich bin selbst Installateur von von Beruf, so etwas ist mir noch nicht untergekommen.
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30.09.2016, 21:37 #9
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Wie schon geschrieben, die Haftpflicht der Dame oben
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30.09.2016, 22:12 #10
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30.09.2016, 22:43 #11
Silikon ist ein Füllmittel, kein Dichmittel, von daher kann man mit Silikon kein Wasser permanent aufhalten.
Beste Grüße,
Ralph
"Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow, aka Loriot.
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01.10.2016, 00:11 #12
Ich bin gespannt, ob es bezüglich der Versicherungsfrage noch ein eindeuriges Ergebnis gibt.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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01.10.2016, 00:14 #13
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Ich und lachender haben das eindeutige Ergebnis oben geschrieben.
Gibt m.E. beim LG Düsseldorf ein altes Urteil dazu.
Meld es der Gebäudeversicherung und gut ist.
Ansonsten melde Dich bei mir.
Es grüßt
der Achim
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01.10.2016, 10:52 #14
Hi,
ich hatte einen Wasserschaden durch Silikonfuge im Haus, die Gebäudeversicherung hat es anstandslos übernommen.Gruß Rudi
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01.10.2016, 10:58 #15
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01.10.2016, 16:40 #16
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