Das kann man aus der Ferne nicht wirklich beurteilen.
Wenn du den Vertrag widerrufen hast und die Widerrufserklärung den Empfänger nachweislich erreicht hat, stimmt die Aussage, dass der Unternehmer das Transportrisiko trägt. Wenn die Widerrufserklärung den Empfänger nicht erreicht hat (entweder, weil du nicht ausdrücklich den Vertrag widerrufen hast oder weil sie im Paket drin lag - ist meist so), wird es kompliziert. Dann wird nur der Gang zum versierten Anwalt helfen, der Freude daran hat, bislang ungeklärte Rechtsfragen (Wer trägt das Risiko für den Zugang der Erklärung, d.h. greift die Risikoverteilung auch, wenn der Widerruf nie zugegangen ist? Kann man eine Erklärung - sofern du überhaupt noch in der Widerrufsfrist bist – noch widerrufen, wenn die Sache auf dem Transportweg bereits untergegangen ist?) auch mit kleinem Streitwert zu lösen.
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Thema: Widerrufsproblem!
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26.08.2016, 18:04 #3Submariner
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Geändert von ictus (26.08.2016 um 18:06 Uhr)
Viele Grüße, Frank




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