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  1. #1
    Double-Red
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    +1

    Anständige, solvente Mieter zu finden, ist inzwischen nicht mehr so einfach. Wenn sie die Miete pünktlich bezahlen und mein Eigentum gut behandeln, können die von mir aus zu acht drin wohnen.

    Hier ist es z.B. unmöglich, dem Mieter dauerhaften Damenbesuch zu verbieten.

  2. #2
    Submariner
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    Ist das jetzt nur ein Grund den Mieter loswerden zu wollen?

    Den wenn es sonst ein zuverlässiger Mieter ist, warum dann nicht einfach den Mietvertrag anpassen.

    Nicht jeder Mieter hat Jura Studiert und weiß das er den Vermieter um Zustimmung bitten muß!

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Haus & Grund kann ich z.B. nicht empfehlen.

    Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
    ... Nicht jeder Mieter hat Jura Studiert und weiß das er den Vermieter um Zustimmung bitten muß!
    Seit wann ist Unwissenheit ein Grund gegen geltendes Recht zu verstossen?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Nein, es geht darum, dass meine Mutter ihn einfach nicht mehr als Mieter haben möchte. Da sind ein paar Dinge vorgefallen, der unangekündigte "Zuzug" der Partnerin ist nur einer davon.

    Sie ist nicht auf die Kohle angewiesen und hat lieber Ruhe im Haus. Wahrscheinlich wird es auch keinen Nachfolger-Mieter geben.
    Das Ganze war sowieso mehr eine Goodwill Aktion. Und wenn es dann nicht harmonisch läuft...
    Gruß Frank

  5. #5
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    Das ändert den Sachverhalt natürlich. Dann würde ich aber immer einen Anwalt aufsuchen, falls ihr nicht im Haus & Grund seid, und ein wasserdichtes Kündigungsschreiben aufsetzen lassen. Mit einem selbst verfassten Schreiben mit Bezug auf den Paragraphen wäre ich vorsichtig, wenn die Chemie jetzt schon nicht stimmt.

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich denke es hängt vom Ortsverein und den dortigen Personen ab.

    Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ein Auge zudrücken hat noch nie geschadet.

  7. #7
    Daytona Avatar von Smoke
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    Haus u. Grund ist meistens genau so schlecht wie die Mietervereine.
    Als ich vor Jahren Referendar war, sagte unser Ausbildungsrichter immer: Lernt ordentlich, schreibt ein gescheites Examen, sonst landet ihr im Mieterverein

    Im Ernst: Kündigung vom RA machen lassen. Kostet nicht die Welt, sollte dafür aber wasserdicht sein.
    Jürgen

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Im Ernst: Kündigung vom RA machen lassen. Kostet nicht die Welt, sollte dafür aber wasserdicht sein.
    Einige würden jetzt schreiben: wenn der RA nicht bei Haus und Grund arbeitet.

  9. #9
    Gesperrter User
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    Wenn er das Befinden stört, schnell raus soll und Kohle offensichtlich keine Rolle spielt: Abfindung vorschlagen und Umzugskosten übernehmen - fast alle haben irgendwo ein Preisschild umgehängt.

  10. #10
    Freccione Avatar von RBLU
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    Ich finde das recht unproffessionell alle Haus und Grund Vereine als schlecht einzustufen, wenn man einen imitierten Erfahrungshorizont hat. Das kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Weiterhin beschaeftigen die ein ganzes Heer von Rechtsanwaelten. Klar kann da ein schwarzes Schaf dabei sein! Das kann man aber ebenso gut auf dem freien Markt finden.
    Wenn jemand in der Immobilenbranche taetig ist, wird er vielleicht auch nur seinen "Buddy" empfehlen.

    Besser waere es einen Richter fuer Mietangelegneheiten nach Empfehlungen zu fragen: Die wissen, wer gut ist.
    Gruss,
    Bernhard

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Ich finde das recht unproffessionell alle Haus und Grund Vereine als schlecht einzustufen, wenn man einen imitierten Erfahrungshorizont hat. Das kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Weiterhin beschaeftigen die ein ganzes Heer von Rechtsanwaelten. ....
    Wer von Haus und Grund Rechtsberatung abrät, tut das nicht zwangsläufig aus demselben limitierten Erfahrungshorizont, aus dem andere zuraten.

    Die Haus und Grund Ortsvereine sind zwar deutschlandweit organisiert, sie beschäftigen aber nicht "ein ganzes Heer von Rechtsanwälten", sondieren kooperieren jeweils mit einem Anwalt vor Ort.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    +1

  13. #13
    Freccione Avatar von RBLU
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    Ein Rechtsanwalt?

    Hier, Haus und Grunf München als Beispiel:

    http://www.haus-und-grund-muenchen.de/

    Zitat .....Sie beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    25 Rechtsanwälte/Steuerberater/Energieberater und Architekten sind in unserer Rechtsabteilung tätig.
    ...


    Klar variiert die Zahl mit der Größe der Stadt und oftmals haben die fest angestellte Rechtsanwälte plus einen flexiblen Staff (Rechtsnwälte mit eigener Praxis, aber die aber gelegentlich mit dem H&G zusammenrarbeiten)
    Gruss,
    Bernhard

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Eine Rechtsabteilung mit Energieberater und Architekten

    Das alles hat jedenfalls mit dem Anliegen des TS nichts zu tun, dafür braucht es auch keinen ausgemachten Mietrechtsexperten. Wie so oft im Leben ist das mit etwas Kommunikation zwischen den Parteien wohl am besten zu lösen. Jedenfalls sollte das dem Besuch beim Anwalt vorgehen
    Viele Grüße,

    Jonathan

  15. #15
    Freccione Avatar von RBLU
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    Schau dir doch mal die Liste an: Alles Rechtsanwaelte und ein (Dipl. Ing. als Energieberater) und ein Architekt!
    Gruss,
    Bernhard

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Der erste Teil war ja auch nicht ganz ernst gemeint Bernhard
    Viele Grüße,

    Jonathan

  17. #17
    Sea-Dweller
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    Es war die gleiche Fallkonstellation: Einzug der Freundin ohne vorherige Absprache, nach Anfrage beim örtlichen Einwohnermeldeamt wußten wir: 4 Bewohner! Nebenkostenanpassung schriftlich durchgeführt, Abmahnung w/Nichtankündigung.
    Das Verhältnis entwickelte sich katastrophal, es verblieb nur die Kündigung nach 573 / Gegenklage des Mieters (wer ist nicht im Rechtsschutz!?) und Termin bei Gericht:

    Der Richter kann eine Verlängerung der Kündigungs- und Auszugsfrist aussprechen (abhängig von der Wohnungslage in der jeweiligen Stadt).

    Fazit: vllt. erst ein Gespräch führen, falls kein Erfolg, dann Anwalt und 573.

    Viel Erfolg

    LG Peter

    (Fazit 2: wir haben heute ein Einfamilienhaus)
    Mit freundlichen Grüßen
    GatewnrW

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