Keine Frage, Stefan.
Seitlich angebracht ist klar dass 18x20 besser.
Hinten quer angebracht, finde ich das 24x13 besser, weil es dann nicht so tief nach unten ragt.
Ergebnis 21 bis 40 von 56
Hybrid-Darstellung
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01.05.2016, 10:25 #1Viele Grüsse, Jürgen
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01.05.2016, 11:30 #2
Die 18x20 Lösung sieht übrigens erträglicher aus, wenn das Kennzeichen mit breiten statt schmalen Ziffern beschriftet ist. Also M oder R sehen besser aus als I, und die 8 besser als die sonst so begehrte 1. Oder anders: die Buchstaben werden in der Presse links-, die Zahlen rechtsbündig gesetzt. So achte ich bei den Bikes auf Symmetrie, dann stört das Format nicht mehr so arg.
Gern genommen für die alten Böcke und schön finde ich auch ein einzeiliges, kurzes PKW-Schild. Das sieht natürlich bei "K-L 1" viel besser aus als bei "WES-RK 858".
Ein solches habe ich für meine alte Harley bekommen, weil ich kurzzeitig einen Gepäcktrager zur Zulassung montiert hatte, der über das Rücklicht ragte. Nur mal so als Idee ...Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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01.05.2016, 11:49 #3
Kleinkrafträder hatten 50 ccm und keine Leistungsbeschränkung aber ein amtliches Kennzeichen. Mokicks hatten nur ein Versicherungskennzeichen und waren auf 40 Khm begrenzt. Soviel zur Begrifflichkeit
Gruß Michael
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01.05.2016, 12:54 #4
Geändert von Spacewalker (01.05.2016 um 12:55 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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01.05.2016, 11:45 #5
Bei so einem alten Eisen sieht das Moppedkennzeichen immer besser aus. Es kommt auch dem originalen US Kennzeichen am nächsten. Sollte aber bei einem 57er Baujahr kein Problem sein. Bei meiner Knuck gabs das ohne Nachfragen.
Gruß Michael
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01.05.2016, 12:50 #6
Begrifflichkeiten:
fahrerlaubnispflichtige FmH 40: Moped(-ale), Mokick(-starter), Roller ... zulassungsfrei, aber betriebserlaubnis- und versicherungspflichtig, je nach Baujahr 40 oder zeitweilig 45 km/h, bei Fahrzeugen aus der ehemaligen DDR bis 60km/h, zum Beispiel Schwalbe, Sperber oder KR 50/51,55 (alte Klasse 5)
zulassungspflichtig (und damit zum TÜV) : KKR 50 ccm o. Leistungsbeschränkung, LKR 80 mit 80ccm, LKR 125 mit Beschränkung Vmax 80 km/h ... (alte Klasse 4)
und viele andere ...Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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01.05.2016, 13:25 #7
Na klar, jeder wusste auch vorher, was gemeint ist.
Intention war eher zu zeigen, wie kompliziert deutsches Recht ist. Meine Corvette hat hinten ein kleines Kennzeichen, vorn wurde es verwehrt.
Ein Clubkamerad von mir hat seine Harley während eines vierjährigen Neuaufbaus angemeldet gelassen, damit er sein Schild nicht verliert!
Informativ in dem Zusammenhang übrigens dieses Merkblatt für eigentlich alle Kennzeichenfragen:
https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDFGruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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01.05.2016, 13:37 #8
Irgendwie wäre das man Traumjob meine Zeit bis zur Rente in irgendeiner bundesdeutschen oder besser europäischen Komission abzusitzen, die die Kennzeichengrössen festlegt
Gruss,
Bernhard
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01.05.2016, 14:30 #9
Ich wollte ein kleines Kennzeichen für meine Early Shovel. Das war in 1994. Damals konnte man die noch auf "goodwill" ergattern bei der Zulassungsstelle. Natürlich war das für den kleinen Michi in München nicht möglich, der Leiter der Zulassungsstelle (Gottgleich und nicht mit der Bürde logischen Denkens gepeinigt) hatte einen Hass auf alle Motorradfahrer und auf die mit Extrawünschen sowieso...
Ok, es hat auch nicht wirklich geholfen, daß ich ihm vorgehalten habe, daß er alle seine Hirnaktivität zur Steuerung seiner vegetativen Systeme braucht, also bin ich zur Regierung von Oberbayern...wegen einer Ausnahmegenehmigung.
Ich dort rein, telephonisch abgesprochen mit einem lieblich klingenden Fräulein, die meinte, ich solle mein Anliegen persönlich vortragen...und finde dort ein 180 kg wiegendes weibliches Kampfschwein, die auch was gegen Extrawünsache hatte....Antrag abgelehnt! Auf meine stotternd ob der Masse vorgetragene Frage, warum ich denn persönlich vorsprechen sollte, wenn generell keine Ausnahmegenehmigung erteilt würde, beschied mir der weibliche Leviathan, daß sie nur mal sehen wollte, wer auf solche dummen Gedanken käme.
Ok, Challenge accepted.... mehrere Anbauteile (alles original) montiert, daß schließlich das große Kennzeichen gebogen werden mußte, was damals verboten war. Damit bin ich 4 Wochen lang jede Woche einmal zu der Plantschkuh hingefahren und habe eine Ausnahmegenehmigung beantragt, bis die Alte einen Fehler gemacht hat! Das Vorzimmer hat mich für den Antrag zahlen lassen, der dann prompt abgelehnt wurde- damit hatte ich einen rechtlich angreifbaren Verwaltungsakt!
Einen Anwalt und eine Saison später hatte der kleine Michi sein Kleinkraftradkennzeichen an der Shovel und war glücklich!!Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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01.05.2016, 16:37 #10
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01.05.2016, 14:32 #11
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01.05.2016, 16:15 #12
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Ich hatte das Problem mal andersrum: Kleines Kennzeichen gehabt, nicht gewollt und großes normales vom Amt nicht bekommen!
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01.05.2016, 16:26 #13
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01.05.2016, 19:53 #14
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Hatte auch mit Harley nix zu tun, sondern mit dem Unvermögen der Zulassungsstelle: In der Annahme, dass Motorräder mit 125ccm grundsätzlich ein kleines Kennzeichen bekommen, hat man darauf bestanden mir ein solchen zu geben, als ich ein Motorrad mit 125ccm als Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung mit 30 PS zugelassen habe. Ich hatte dann hinterher den Ärger, weil jeder ambitionierte Polizist mich herauszog und hoffte einen Sechzehnjährigen wegen entfernter Drosseln drangsalieren zu können.
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02.05.2016, 09:00 #15
So ein Wirbel wegen eines an sich schon "kleinen" Kennzeichens. Seid froh, dass die alten "Kuchenbleche" nicht mehr Pflicht sind. Da waren Diskussionen in der Regel vorprogrammiert.
Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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02.05.2016, 19:20 #16
Und dann noch ein kleiner Tipp:
Es gibt meines Wissens nach eigentlich keine festgelegte Kennzeichengröße, sondern die Größe der Buchstaben und die Abstände zueinander sind genormt, sowie die Größe der Plaketten.
Das bedeutet, man kann sich das Kennzeichen auch auf Maß fertigen lassen.
Dies ist zugegebenermaßen vielerorts nicht so leicht, da die Kennzeichenverkäufer/Bedrucker häufig die Normgrößen herausgeben wollen.
Ich persönlich habe das Kennzeichen für meine HD in Berlin auf Maß fertigen lassen. War damals B-T29 und damit schmaler als mein Kotflügel.
Es gab in der Jüterborger Straße aber nur einen Schildermacher, der das "handwerklich" gemacht hat.
Wurde damals bei der Zulassungsstelle akribisch überprüft, ob die Abstände auch ja nicht zu klein sind, aber war nicht zu beanstanden.
Viele Grüße
Uwe
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05.05.2016, 08:32 #17
Sehr schön!
Wie ich schon schrieb: aber leider vorbei! Hier fehlt für heutige Zulassung allein schon die Euro-Kennzeichnung, die das Schild schon breiter machen würde.
Außerdem: man muss das Kraftradkennzeichen nicht nehmen, für normale zweizeilige Kennzeichen an Krädern gilt: vierstellige Erkennungsnummer!
(Anlage 4 zu § 10 FZV)Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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05.05.2016, 10:21 #18
Euro-Kennzeichnung stimmt, aber die aktuellen Schilder sind dadurch nicht automatisch breiter.
Mein aktuelles ist sogar noch etwas kleiner als das gezeigte von damals
Schönen Vatertag
Uwe
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05.05.2016, 10:49 #19
Die Buchstaben sind halt bei den neuen Kennzeichen im Gegensatz zu früher kleiner geworden.
Aber wenn Rolstaff gerne eine 13 cm Höhe haben möchte, so ist das auch mit einer normgerechten Anfertigung aufgrund der Menge der vorgeschriebenen Kennzeichenbestandteile (Buchstaben, Zahlen, Euro-Kennzeichnung und Plaketten) nicht zu schaffen.
Ich wollte mit meinem Beitrag auch generell nur darauf hinweisen, dass die angebotenen Schildergrößen nicht per se unabänderlich sein müssen, sondern auch da Spieläume vorhanden sein können.
Ansonsten, falls es mit dem 24 x 13 Kennzeichen bei der Zulassungsstelle nicht klappen sollte, vielleicht nochmal der Hinweis von Lou mit dem Gepäckträger.
Viele meiner Freunde haben sich ihr einzeiliges Kennzeichen, dass dann auch auf Maß gefertigt wurde, auch so "genehmigen" lassen.
UweGeändert von chronos7 (05.05.2016 um 10:54 Uhr)
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05.05.2016, 11:09 #20
Das geht wohl nicht mehr. Der Amtsleiter hat mich gleich von sich aus darauf hingewiesen, dass ich auf diese "altbekannte" Idee gar nicht kommen brauche.
Nach den aktuellen Vorgaben wäre in fast allen derartigen Fällen ein Umbau am Motorrad zumutbar, damit das etwas grössere Kennzeichen passt. Er würde das jedenfalls verlangen. Mag Gemeinden geben, die das weniger kritisch sehen......Viele Grüsse, Jürgen
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